Guten Tag, ist es regelkonform, wenn man am Stauende die Warnblinker anmacht oder macht das jeder einfach so?
8 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto, Verkehr, Straßenverkehrsordnung
Regelung in § 16 Absatz 2 Satz 2 StVO:
Im Übrigen darf […] Warnblinklicht nur einschalten, wer […] Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
Es ist (leider) keine Pflicht, aber immerhin hier ein eindeutiges Beispiel für eine regelkonforme Verwendung des Warnblinkers.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto, Verkehr, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Hi, das ist erlaubt. Man darf mit dem Warnblinker vor Gefahren warnen und das Stauende ist eine.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto, Verkehr, Straßenverkehrsordnung
Das ist regelkonform, bzw. genau so vorgesehen. Ein Stauende ist eine Gefahr und vor dieser Gefahr warnt man.
Lernst du dann auch in der Fahrschule.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto
Das ist so vorgesehen.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ja. Am Stauende soll man sogar die Warnblinker anmachen, damit der Verkehr hinter einem gewarnt wird, dass gleich die Autos stehen. Die Warnblinker sollen vor einer Gefahrensituation warnen und ein Stau ist so eine Gefahrensituation.