Guten Tag, existiert im Bundestag die Möglichkeit für ein Mistrauensvotum gegen den Kanzler?

6 Antworten

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Guten Tag!

Auf das konstruktive Misstrauensvotum als parlamentarisches Handlungsinstrument gemäß Artikel 67 GG kann zurückgegriffen werden, den Bundeskanzler von seinem Amt zu entheben beziehungsweise zu entlassen. Voraussetzung ist, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder dafür stimmt und einen Nachfolger wählt. Hierfür hat der Bundestag gemäß Artikel 67 Abs. 2 GG 2 Tage Zeit. Das konstruktive Misstrauensvotum ist dabei nicht mit der Vertrauensfrage aus Artikel 68 GG zu verwechseln.

Ob allerdings die Mehrheit der Mitglieder für das konstruktive Misstrauensvotum stimmt, ist eher zweifelhaft.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Ja, natürlich.

So hat es Kohl damals ja auch gemacht.

Das geht. Artikel 67 GG wenn ich mich nicht irre

Die Möglichkeit gibt es durchaus.
Solange der Kanzler die s.g. Kanzlermehrheit hat (Koalition) wäre dieses aussichtslos.

Natürlich kann die Opposition ein Misstrauensvotum stellen. Sie hat aber gute Gründe, warum sie es nicht tut.


Superturk 
Beitragsersteller
 05.03.2024, 08:23

Kannst du einen geben? Bin da nicht so drin

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