Guten Abend, wie lange hatten Supermärkte früher auf?

7 Antworten

Die Läden hatten in Deutschland im 19. Jahrhundert in der Regel an sieben Tagen der Woche zwischen 5 und 23 Uhr geöffnet. 1879 wurde in Stralsund das erste deutsche Warenhaus durch Leonhard Tietz eröffnet. Mit den Warenhäusern veränderte sich die Struktur des Verkaufspersonals ganz erheblich. Nur zwölf Jahre später, also 1891, wurde festgelegt, daß sonntags nur fünf Stunden lang verkauft werden darf. Bereits am 1. Oktober 1900 trat im Deutschen Reich ein erstes Ladenschlußgesetz in Kraft. Geschäfte durften nur noch von 5 bis 21 Uhr öffnen – dieses galt allerdings nur für Werktage, mit der weiteren großzügigen Vergabe von Sondergenehmigungen für Lebensmittelgeschäfte, Kioske und Bäckereien sowie einer entsprechenden Verlegung der Sonntagsruhe auf Samstage für jüdische Geschäfte. In Form freiwilliger Vereinbarungen hatten sich bis 1911 die Kaufleute in zahlreichen Städten und Gemeinden auf einen abendlichen Ladenschluß von 20 Uhr geeinigt. Eine neue gesetzliche Regelung führte ab 1919 die Sonntagsruhe und eine beschränkte Ladenöffnungszeit an Werktagen von 7 bis 19 Uhr ein. Auch während der nationalsozialistischen Herrschaft wurden die Ladenschlußzeiten weiter reguliert und die bis 1996 geltende 18:30-Regelung eingeführt.

Nachdem der Deutsche Bundestag 1955 ein Verbotsgesetz gegen den Kupfernen Sonntagverabschiedete, dem der Bundesrat aber nicht zustimmte, wurde am 28. November 1956 das „Gesetz über den Ladenschluß“ verabschiedet und verkündet, das einen Monat später inkraft trat. Geschäfte durften ab diesem Zeitpunkt montags von 10 bis 18:30 Uhr, dienstags bis freitags von 7 bis 18.30 Uhr, samstags von 7 bis 16 Uhr und am 24. Dezember, sofern dieser nicht auf einen Sonntag fiel, von 7 bis 14 Uhr geöffnet sein. Zusätzlich wurde in diesem Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 1958 der Ladenschluß am Samstag auf 14 Uhr verkürzt, am ersten Samstag im Monat auf 18 Uhr verlängert, am auf den ersten Samstag folgenden Montag die Öffnungszeit auf 13 bis 18:30 Uhr verkürzt und an allen anderen Montagen auf 7 bis 18:30 Uhr verlängert.Der Samstag mit den längeren Öffnungszeiten wurde „langer Samstag“ genannt und wurde auf den zweiten Samstag im Monat verschoben, wenn der erste Samstag auf einen Feiertag fiel. Ausgenommen waren Einrichtungen wie Tankstellen, Kioske, Bahnhofsgeschäfte, Apotheken und Gaststätten. Die Verfaßungsbeschwerdegegen dieses Gesetz wurde 1961 durch das Bundesverfaßungsgericht zurückgewiesen.

Ab dem 22. Juli 1957 durfte montags ab 7 Uhr geöffnet werden. Die 1956 beschloßene Ausweitung der Schließzeit am Montag nach einem „langen Samstag“ bis 13 Uhr ab dem 1. Januar 1958 wurde ersatzlos gestrichen.

Ab dem Jahr 1960 wurde die Öffnung an den letzten vier Samstagen vor dem 24. Dezember bis 18 Uhr erlaubt.

Danach wurde das Ladenschlußgesetz knapp 30 Jahre lang nicht verändert, bis im Oktober 1989 der sogenannte „lange Donnerstag“ als Dienstleistungsabend eingeführt wurde, an dem Geschäfte bis 20.30 Uhr geöffnet sein durften. Als Ausgleich wurden die Öffnungszeiten am ersten Samstag im Monat von April bis September auf 16 Uhr verkürzt. An Gründonnerstag mußte bereits um 18:30 Uhr geschloßen werden und die Gesamtöffnungszeit pro Woche durfte 53 Stunden, in Wochen mit langen Samstagen 55 Stunden im Sommerhalbjahr und 57 Stunden im Winterhalbjahr nicht überschreiten.

Am 1. November 1996 wurden die Ladenöffnungszeiten, nach Gezerre zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Arbeitsministerium, erneut gelockert; wochentags durfte zwischen 6 und 20 Uhr, samstags bis 16 Uhr geöffnet werden. Der „lange Donnerstag“ und der „lange Samstag“ entfielen. An den vier letzten Samstagen vor dem 24. Dezember blieb es bei einer Schließzeit von 18 Uhr, an Heiligabend von 14 Uhr.

Zuletzt beschloß der Deutsche Bundestag am 13. März 2003 eine Verlängerung der Öffnungszeiten am Samstag um vier Stunden bis 20 Uhr. Die Neuregelung trat am 1. Juni 2003 in Kraft. Seitdem galten in Deutschlandzu folgenden Zeiten Öffnungsverbote für Geschäfte:

  • an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen,
  • montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr,
  • am 24. Dezember, montags bis samstags, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr.

In Abweichung davon durften Verkaufßtellen für Bäckerwaren den Beginn der Ladenöffnungszeit an Werktagen auf 5.30 Uhr vorverlegen (siehe auch Nachtbackverbot). Sonderregelungen galten zudem für Geschäfte in Bahnhöfen, Flughäfen und in bestimmten Urlaubsregionen. Anläßlich von Märkten, Meßen und ähnlichen Veranstaltungen waren vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr möglich. Die Verkaufszeit durfte fünf Stunden nicht überschreiten, mußte um 18 Uhr beendet sein und außerhalb der Zeiten der Hauptgottesdienste liegen. Ursprünglich waren Apotheken von verkaufsoffenen Sonntagen ausdrücklich ausgeschloßen, das Bundesverfaßungsgericht erklärte jedoch diese Regelung für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.

Am 30. Juni 2006 stimmte der Bundestag der Föderalismusreform zu und damit auch der Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen in Sachen Ladenschluß an die Länder. Am 7. Juli 2006 stimmte der Bundesrat zu. Damit wurde der Ladenschluß Ländersache, und jedes Land konnte durch eigene Regelungen die Ladenschlußzeiten an die Bedürfniße der Bevölkerung in der jeweiligen Region anpaßen. Hierbei konnten die Länder auch die europäischen Erfahrungen von Deregulierungen berücksichtigen. Die gelockerten Ladenschlußzeiten waren eine Reaktion auf geänderte soziale Entwicklungen wie verstärkte Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen, sich ändernde Familienstrukturen und zunehmend flexiblere Arbeitszeiten. Neben der Erhöhung der Wohlfahrt der Verbraucher wurden positive Auswirkungen auf Umsatz und Beschäftigung erwartet. Der Sonn- und Feiertagsschutz genießt in vielen Gesetzen einen hohen Stellenwert. Der Arbeitnehmerschutz wird seitdem durch besondere Arbeitsschutzregelungen in den Landesgesetzen sowie im Arbeitszeitgesetzgeregelt.

Als erstes Land hat Berlin ein entsprechendes Gesetz am 9. November 2006 verabschiedet, es folgten das Saarland am 15. November 2006, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz am 16. November 2006, Sachsen-Anhalt am 22. November 2006, Heßen am 23. November 2006, Thüringen am 24. November 2006, Brandenburg am 27. November 2006, Schleswig-Holstein am 1. Dezember 2006, Hamburg am 1. Januar 2007, Bremen am 6. Februar 2007, Baden-Württemberg am 14. Februar 2007, Niedersachsen am 6. März 2007, Sachsen am 16. März 2007 und Mecklenburg-Vorpommern am 13. Juni 2007.

Akzeptanz ausgedehnter Ladenschlußzeiten

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Einer GfK-Umfrage von 2014 zufolge nutzen 63 Prozent der deutschen Bevölkerung Angebote für verkaufsoffene Sonntage, aber weniger als ein Drittel würde einer kompletten Aufhebung des Verkaufsverbotes an Sonntagen zustimmen. Jedoch unterscheiden im Bezug auf das generelle Sonntagsöffnungsverbot für alle Geschäfte heute viele Menschen darin, ob es sich um Geschäfte für Grundnahrungs- und Grundversorgungsmittel handelt, welche in Supermärkten, Drogeriemärkten und Kleidungsgeschäften verkauft werden, oder um andere Waren, welche etwa in Elektromärkten, Baumärkten und Gartencentern, Möbelhäusern oder Autohäusern verkauft werden. In grenznahen Gebieten füllen zum Teil die Städte jenseits der Grenze die Angebotslücke durch das Sonntagsöffnungsverbot, z. B. werben niederländische Städte wie Venlo und Roermond mit ganzjährig sonntags geöffneten Geschäften gezielt in deutschen Medien um Konsumenten vom Niederrhein und aus dem Ruhrgebiet.

Als Argument für eine Ausweitung der Ladenschlußzeiten, insbesondere Verkauf auch an Sonntagen, wird neuerdings angeführt, daß die zunehmende Verödung der Innenstädte durch Geschäftsaufgaben damit aufgehalten werden könne. Andererseits wird aber auch vorgebracht, daß eine solche Öffnung vor allem großen Ladenketten zugute käme, da sich kleinere Geschäfte mangels Personal nicht daran beteiligen könnten. Somit würde der Konzentration auf wenige große Anbieter weiterer Vorschub geleistet und die Verödung der Innenstädte sogar befördert. Gegen die Ausweitung der Ladenschlußzeiten wird zudem vorgebracht, daß die Kaufkraft der Kunden gleich bleibe, sich also die Käufe lediglich auf mehr Tage verteilen, nicht aber insgesamt zunehmen würden, während die Kosten für Personal, Unterhalt der Verkaufsflächen usw. steigen würden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das alte Jahrtausend war beßer.

Ladenschluß war werktags meist um 18.00.Samstags um 13.00

Am Mittwoch hatten auch noch kleinere Supermärkte ab Mittags geschlossen,was aber recht bald aufgehoben wurde.

Lange Zeit hatten aber kleinere Geschäfte Mittwochs Nachmittags geschlossen.

Bis gegen 18 Uhr, manche bis 18:30, viele Läden waren Mittwochs Mittags geschlossen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr mit Mittagspause von 13 Uhr bis 15 Uhr.

Samstags von 8 Uhr bis 13 Uhr. Am langen Samstag jeweils der erste im Monat wie Montag bis Freitag

Sie hatten bis 18 Uhr geöffnet und das reichte auch völlig aus. Man hat sich einfach anders organisiert.


SirAndiusNr2  23.07.2024, 18:43

Das lag allerdings daran, das es weniger Singles gab und in den meisten Familien der Mann arbeiten ging.

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isilang  23.07.2024, 18:47
@SirAndiusNr2

Zu dieser Zeit war das längst nicht mehr so, dass der Mann der Alleinverdiener war. Singles gab es auch damals mehr als genug.

Ich fände es ja gut, wenn es wieder etwas mehr "back to the roots" ginge.

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SirAndiusNr2  23.07.2024, 18:49
@isilang

Das war nie ausschließlich so, doch in den 80 waren Paare und Familien der überwiegende Standard.

Heute würde das nicht mehr funktionieren.

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isilang  23.07.2024, 18:51
@SirAndiusNr2

Das würde funktionieren. Ganz sicher. Diese Umstellung würden wir alle hinbekommen. Aber es ist nicht gewünscht.

Das stimmt einfach nicht, dass in den 80ern Paare mehr Standard waren, als heute.

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SirAndiusNr2  23.07.2024, 18:52
@isilang

Du hast absolut keine Ahnung was das bedeutet. Das will ich ehrlich gesagt nicht nochmal.

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isilang  23.07.2024, 18:52
@SirAndiusNr2

Wovon genau habe ich keine Ahnung?

Hast du die 80er überhaupt erlebt?

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isilang  23.07.2024, 19:04
@SirAndiusNr2

Das spreche ich dir nicht ab, aber du möchtest mir offenbar absprechen, dass ich wüsste, wovon ich spreche.

W 54. Ich weiß, wovon ich spreche.

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