Guten Abend, dürfen die bei der Post einen Brief knicken?

4 Antworten

Sie wird es vermeiden wollen, da das die automatische Adresserkennung und den Transport in den „Zustellstraßen“ negativ beeinflussen kann.

Passieren kann es immer mal. Meist aber beim einfwerfen in den Briefkasten, wenn dann womöglich noch ein Katalog drauffällt oder so :)

Ja, dürfen die.

Wenn du das vermeiden willst musst du einen festen Großbrief versenden.

In den Briefzentrum werden standartbriefe bei den Sortiermaschinen verbogen. Deshalb keine unbiegbaren sachen wie Schlüssel als Standartbrief versenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Onlinehändler, Experte Paketlogistik, GLS&DHL Partner

Die dürfen einen Brief Falten, wenn der sonst nicht in den Briefkasten paßt.

Bei einem Inhalt der nicht geknickt werden darf, eine entsprechende Versandtasche mit fester Rückseite wählen und den Vermerk "Bitte nicht knicken" vorne drauf vermerken.

Guten Abend.

Offiziell dürfen Postboten Das nicht. Weil Sie aber leider oft, wegen dem Zeitdruck, keine andere Wahl haben tun Postboten es trotzdem.

Mit freundlichen Grüßen 😉.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit mehr als 30 Jahren Postbote der Deutschen Post.

Niklass1999  11.08.2024, 22:14

Hey, doch offiziell dürfen wir das. Der Empfänger hat Sorge zutragen dass auch Langholz (Großbriefe) reinpassen ansonsten wird's geknickt.

Weil offiziell dürfen wir ja auch nicht Sendungen neben den Briefkasten legen die zu groß sind aber sollen wir jeden scheiß benachrichtigen xD

1975Lars  12.08.2024, 08:47
@Niklass1999

Zu Deinem ersten Absatz. Bringe mir mal den Beweis dafür!

Zum zweiten Absatz. Offiziell müssten wir tatsächlich jeden Kleinkram benachrichtigen.

DerSchnelle233  13.08.2024, 13:33
@Niklass1999

Schwachsinn! Niemand sagt pauschal das alles geknickt werden darf. Erlaubt ist es nur, wenn der Inhalt nicht beschädigt wird. Bei normalen Briefen kann man davon ausgehen, bei größeren oder auch stabileren Umschlägen muss man davon ausgehen. Bilder, Nummernschilder oder wichtige Unterlagen müssen zur Not benachrichtigt werden.