Grundsicherungsamt vermutetErbschaft?
Ich habe momentan Probleme mit dem Grundsicherungsamt. Meine Mutter ist im Januar 23 verstorben. Ihre Konten und ihr Bausparvertrag wurden von ihrem Lebensgefährten betreut und auch hatte er die Vollmachten für alles.Er hat alles aufgelöst und mir die 2000 € vom Bausparvertrag "geschenkt".Rechtlich bin ich Erbin..ich war das einzigste Kind.Ich habe dem Grundsicherungsamt die 2000 € gemeldet und den Bausparvertrag vorgelegt. Jetzt wollen sie plötzlich alle meine Kontoauszüge von Januar 23- jetzt.Es wird wohl vermutet dass ich mehr "geerbt" habe.
Meine Mutter war selbst Frührentnerin und hatte wirklich fast nix.
Ist dass alles noch angemessen und zumutbar???
Ich kann unmöglich so viele Kontoauszüge ausdrucken lassen und dann noch kopieren.
Ich bin pappsatt!
Es existiert kein Erbschein!
Danke für eure Antworten..ich bin schon total verzweifelt.
4 Antworten
Meine Mutter ist im Januar 23 verstorben
Erstmal mein herzliches Beileid.
Ihre Konten und ihr Bausparvertrag wurden von ihrem Lebensgefährten betreut und auch hatte er die Vollmachten für alles.Er hat alles aufgelöst und mir die 2000 € vom Bausparvertrag "geschenkt".
Das kommt mir recht seltsam vor. Rechtlich endeten die Vollmachten nach ihrem Tod. Der Lebensgefährte hatte kein Recht, irgendwas aufzulösen und zu "verschenken". Das hört sich so an, als hätte er auch was behalten. Das wäre eine Unterschlagung. Rechtlich gehört alles, was Deiner Mutter gehörte jetzt Dir. Die Bank hätte das aber auch wissen müssen. Zu nd die sind normalerweise Recht streng bei sowas. Echt seltsam.
Es existiert kein Erbschein!
Den brauchst Du auch eigentlich nur bei Immobilien. Banken lassen sich den auch gerne vorlegen, aber das hat sich ja sowieso erledigt.
Ist dass alles noch angemessen und zumutbar???
Ja. Tatsächlich. Solange Du Sozialleistungen erhälst, hat die entsprechende Behörde jederzeit das Recht, Deine Finanzen zu prüfen und Du bist zur Mitwirkung verpflichtet.
Ganz schwierig. Das ist schon schwierig das rechtssicher bei Verwandten, wie Ehegatten zu regeln, denn Das Erbrecht ist höherwertiger. Du darfst mir der Vollmacht die Erb Reihenfolge nicht aushebeln. Bei einem Nicht-Verwandten? Halte ich für ausgeschlossen.
Dann weiß ich nicht, warum ich es bei der Bank so unterschrieben habe für meine Konten.
Dann Frage ich mich, warum es so viele Rechtsstreitigkeiten gibt, wo genau so eine Vollmacht nach dem Tod des Partners eben nicht funktioniert hat.
Wäre mir im Zweifelsfall egal, weil.ich dann vermutlich in der Kiste liegen werde.
Wenn sie den Verdacht haben, das du generell geerbt hast, dann haben sie das Recht nachzusehen ob da nicht doch mehr bei rum gekommen ist.
Die Kontoauszüge kannst du dir bei der Bank holen (alternativ befinden sie sich in deinem Onlinebanking-Account).
So schwer ist das nicht.
Sollte es zu Kosten bei den Kontoauszügen kommen, kann man prüfen lassen ob das Amt diese übernehmen müsste.
Er hat alles aufgelöst
Das ist verwunderlich, da Lebensgefährten per Gesetz keinen Erbanspruch haben.
Ich hoffe, daß er nicht versucht hat, Dich zu betrügen.
Kontoauszüge im Original einreichen :)
(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)
Wie schon erklärt, hat die Änderung deines Benutzernamens nichts gebracht !
Es sollen nur Originale eingereicht werden, dass betrifft auch Kontoauszüge.
Darauf wird selbst im Antrag extra hingewiesen.
Du hast doch sicherlich noch all deine Kontoauszüge aus dem Jahr 2023 zur Hand. Immerhin hebt man ja seine Kontoauszüge und Rechnungsbelege mindestens 3 besser bis zu 5 Jahre auf um genau bei derart Sachsituationen reagieren zu können ☝️ Sollte es allerdings so sein, daß dir die geforderten Kontoauszüge nicht vorliegen, dann musst du zu deiner Bank gehen und dir die Kontoauszüge aus dem Jahr 2023 ausdrucken lassen, gegen entsprechende Kostennote versteht sich.
Was ist mit "Vollmacht über den Tod hinaus"?