ETW Grundbucheintrag ohne Gütertrennung - Erbe?
Hallo,
mein Mann hat Alzheimer und lebt in einer Pflegeeinrichtung. Wir haben eine enorme finanzielle Belastung durch die Pflegekosten. Ich habe eine Generalvollmacht. Wenn sein Erspartes aufgebraucht ist, muß ich zahlen (bis auf z.Z. 10 000 € ) Seine Kinder (aus 1.Ehe) können nicht herangezogen werden aufgrund zu geringem Verdienst nach der Gesetztesänderung vor ein paar Jahren. Ich spiele mit dem Gedanken mir eine ETW zu kaufen, da mir die Miete zu hoch ist und schon wieder steigen soll. Ich würde nur mich ins Grundbuch eintragen lassen. mein Mann und ich haben keine Gütertrennung. Wie sieht es aus mit dem Erbe, wenn er verstirbt ? Könnten seine Kinder einen Anteil an der ETW verlangen ?
Vorab schon mal vielen Dank !
3 Antworten
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Hallo..mach ein Berliner Testament, das ist das beste in deiner Situation.
Schaue mal im Link rein.
LG Sky 🌈
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Woher stammt das Geld für die Wohnung?
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Wohnungen gehören denen die im Grundbuch stehen unabhängig von ihrem Familienstand oder sonstigen Vereinbarungen. Wenn er stirbt wird sein Vermögen vererbt, dazu gehört deine Wohnung nicht
Berliner Testament hat nur Nachteile und sollt man nicht mehr machen