Grund bei Kündigung?
Muss man wenn man eine Arbeit kündigt einen Grund nennen. Bei Minijob. Und eine Arbeitszeit von 2 bis 3 Wochen.
5 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitslosengeld, Minijob, Arbeitgeber
Nicht unbedingt.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Man muss vorhandene Kündigungsfristen einhalten, Gründe muss man natürlich nicht nennen.
Nein, wenn man als Arbeitnehmer kündigt, muss man keinen Grund nennen. Man muss nur die Kündigungsfrist einhalten.
Nein,
Nein, musst du nicht.