GmbH Schließung, bzw. Gewerbeabmeldung = alle Verträge nichtig und aufgelöst?

5 Antworten

Die Gewerbeabmeldung hat bei einer GmbH keine Auswirkungen auf die Verträge. Wenn du deine GmbH auflösen möchtest, musst du dies auf andere Art und Weise tun (Gesellschafterbeschluss, Eintragung ins Handelsregister, Abwicklung der GmbH durch Liquidation (Beendung laufender Geschäfte usw.), usw.). Das heißt also, eine Gewerbeabmeldung führt nicht dazu, dass du dich den Vertragsverpflichtungen entziehen kannst.


Mignon5  04.11.2019, 16:59

Solange die GmbH besteht, darf das Gewerbe gar nicht abgemeldet werden. Die "Nichtexistenz" ist erst mit der Löschung im Handelsregister rechtswirksam.

Du mußt die Liquididation im Handelsregister anmelden. Dann muß eine 'Liquidationsanfangsbilanz' erstellt werden. Anmeldung und Bilanz werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für die Liquidation ist gesetzlich 1 Jahr vorgeschrieben. Diese Zeitspanne ist dafür vorgesehen, ALLE geschäftlichen Belange abzuwickeln und Verträge fristgerecht zu kündigen.Frühestens nach Ablauf des 1 Jahres muß eine 'Liquidationsendbilanz' erstellt werden. Jetzt kann die Löschung im Handelsregister beantragt werden. Für die Löschung benötigst du vom zuständigen Finanzamt eine Bescheinigung, dass die GmbH keine Steuerschulden hat. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die GmbH im Handelsregister gelöscht. Löschung und Bilanz werden wiederum im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Für alle Eintragungen im Handelsregister und die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger mußt du Gebühren bezahlen.

Jetzt kannst du das Gewerbe abmelden, aber nicht vorher, da die GmbH während der Liquidation noch geschäftstätig ist.

wenn ich ein Gewerbe einer GmbH abmelde,

Wozu soll das gut sein?

komme ich dann aus Verträgen die noch eine bestehende Laufzeit haben raus,

Nein.

oder muss ich diese so lange bezahlen, bis der Vertrag abläuft ?

Die Verträge haben mit der Gewerbeanmeldung doch nichts zu tun. Aufzulösen wären sie ggfs. bei Wegfall der Vertragsgrundlage, sprich Auflösung der GmbH, aber das dauert locker 2 - 3 Jahre. In der Zeit ist auch die reguläre Kündigungsfrist erreicht (von einer evtl. Inanspruchnahme des GSGF ganz zu schweigen).

Normalerweise sind Verträge bindend. Du kannst nur mit dem Vertragspartner verhandeln, daß er Dich aus dem Vertrag entläßt, das könnte aber mit Ablösekosten verbunden sein, sprich erst einmal mit dem Vertragspartner, welche Möglichkeiten er Dir einräumt und ob er überhaupt  bereit wäre,  den Vertrag mit Dir bzw. mit der GmbH zu lösen, notfalls solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen. Meist liegt beim Amtsgericht eine Liste der Anwälte mit Hinweis, auf ihre speziellen Gebiete.


Mignon5  04.11.2019, 16:59

Sorry, aber das ist falsch. Man kann JEDEN Vertrag zu den im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen einseitig kündigen. Der Vertragspartner muß KEINE Zustimmung erteilen. Dafür benötigt man auch keinen Rechtsanwalt. Die Löschung im Handelsregister kann nicht ein Rechtsanwalt, sondern nur ein Notar vornehmen!

Liesche  04.11.2019, 17:06
@Mignon5

Hier ging es nicht um eine fristgerechte Kündigung, sondern ob mit der Gewerbeabmeldung auch alle Verträge hinfällig sein können. Wenn die Kündigungsfristen eingehalten werden, stimmt es, wie Du schreibst.

sooo einfach ist das nicht!

DU kannst keine GmbH abmelden, das macht der Notar!

dazu brauchst du eine Phase der Stilllegung, I.d.r. Ein Jahr, die Zeit dient dazu Verträge zu kündigen und steuerlich die Unterlagen mit dem Finanzamt abzugleichen

hast du keinen Steuerberater? Der klärt dich auf!

du kannst die GmbH liquidieren, das ist der saubere weg

oder du fährst die in die Insolvenz... das hängt dir als Geschäftsführer aber nach... dann wirst du es schwer haben nochmal Geld von einer Bank zu bekommen


Mignon5  04.11.2019, 16:48

Nein, die Abmeldung beim Gewerbeamt kann der Fragesteller/Liquidator vornehmen. Die Eintragungen im Handelsregister müssen von einem Notar beantragt werden.