Künstler-Exklusiv Vertrag nichtig?
Servus Freunde, ein Kollege von mir hat vor kurzem mit Rap-Musik angefangen und ein dubioses Vertragsangebot bekommen von einem Typen, der in der Umgebung sich ein Label aufbauen möchte. Es ist ein Künstler-Exklusiv-Vertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Das ist aber nicht das bemerkenswerte: Laut Vertrag stehen dem Label 80% aller Gewinne aus der Musik zu, dem Künstler nur 20%. Natürlich hat er es abgelehnt… meine Frage ist: ist solch ein ungleichmäßiger Vertrag nichtig? Greift da nicht die Sittenwidrigkeit, ist das kein Wucher?
1 Antwort
Kommt wohl drauf an welche Leistungen von den Parteien im Vertrag dafür erfüllt werden müssen.
Wenn sich die Arbeitsleistung auch 20:80 verhält muss das kein Wucher sein.
Aber es kann auch sein, das beide (dein Rapperfreund und das aufstrebende Label) sich da gegenseitig die Taschen vollhauen.