Gilt schubsen schon als Angriff?

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Gemäß §223 StGB ist das Delikt der Körperverletzung definiert durch eine körperliche Misshandlung oder die Zuführung eines Schadens, der der gesundheitlichen Verfassung des Opfers schadet. Ferner sei nach Absatz 2 der Versuch strafbar.

Vor dem Hintergrund, dass das von dir genannte "Schubsen" die Gesundheit des Opfers beeinträchtigen könnte, kann dies durchaus als Versuch gedeutet werden. Somit wäre meiner Meinung nach zumindest eine Unterlassungsklage aussichtsvoll; ob eine Geld- oder Freiheitsstrafe realistisch ist, bleibt infrage zu stellen.

Natürlich muss initial abgeklärt werden, ob die Angeklagten bereits die Strafmündigkeit erreicht haben (du schriebst von "Schule").

Der Begriff "Angriff" ist nach deutschem Recht allerdings nicht relevant, wenn du jemandem juristisch an den Kragen willst. Um jemandem juristisch an den Kragen zu gehen, bedarf es einer unerlaubten Handlung, einer Ordnungswidrigkeit, einer Straftat dessen, wem du an den Kragen willst.

Den Begriff "Angriff" gibt es im Zusammenhang mit Notwehr. Notwehr ist die Verteidigung, die "erforderlich" ist, um einen "gegenwärtigen" "rechtswidrigen" Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Das bedeutet, dass du dich nicht herumschubsen lassen musst, sondern dich dagegen zur Wehr setzen darfst. Der Angriff muss "gegenwärtig" und "rechtswidrig" sein. "Gegenwärtig" bedeutet, dass der Schubser nach dem Schubsen auf dich zugeht und gleich nochmal schubsen will. Schubst er dich, dreht sich daraufhin um und will weggehen, und du gibst ihm eine Ohrfeige, dann war das keine Notwehr mehr, der Angriff war ja beendet und nicht mehr gegenwärtig."Rechtswidrig" heißt, er darf kein Recht haben, dich zu schubsen. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn er sich selbst gegen Deinen Angriff wehrt. Und "erforderlich" bedeutet, es muss das mildeste Mittel sein, das geeignet ist, die Schubserei zu beenden. Du darfst den Schubser also nicht gleich krankenhausreif prügeln, wenn z.B. die Drohung "wenn du mich weiter schubst, polier ich dir die Fresse" schon ausreichen würde, dass er aufhört.


Schnittchenfan  08.08.2022, 13:48

"Angriff" meint einen Angriff auf deine rechtlich geschützten Interessen oder Rechtsgüter. Das bedeutet, dass du dich verteidigen darfst, wenn jemand dich z.B. töten oder verletzten will. Du darfst aber auch dein Eigentum verteidigen, dein Hausrecht und eben auch deine Ehre und Würde.

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Natürlich ist Schubsen ein Angriff. Nach welchem Paragraphen man dem Schubser an den Kragen gehen kann, kommt auf den Einzelfall an. Infrage kommen da grundsätzlich mal auf den ersten Blick

  • Schubsen einfach so: Beleidigung (durch eine Tätlichkeit - bis zu 2 Jahre Knast) §185
  • Schubsen, weil der Geschubste sich entfernen soll: Nötigung (bis zu 3 Jahre Knast) §240
  • Schubsen, damit es wehtut: (versuchte) (ganze Gang von Schubsern: gefährliche) Körperverletzung (bis zu 5 Jahre Knast) §223 / §224 (1) Nr. 4

Möglicherweise gilt das kalifornische Strafrecht ja
nicht in Deutschland? Die Todesstrafe haben
wir jedenfalls nicht.