Dich entschuldigen und anbieten, das Kuscheltier zu reinigen (oder dem Kind ein neues kaufen).

Sachbeschädigung war das, was du gemacht hast, allemal. Wenn das Kuscheltier wieder sauber wird, war's nur eine versuchte Sachbeschädigung, aber die ist auch strafbar. Je nachdem, wie du dich benommen hast (ich war ja nicht dabei) kommt vielleicht noch Bedrohung, Nötigung oder Beleidigung dazu.

Ansonsten haben ja schon andere hier das Thema "Aggressivität" beantwortet.

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Du brauchst ein Versicherungskennzeichen, das musst du am Roller anbringen, musst mindestens 14 Jahre alt sein und dann kannst du losfahren.

Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung und ein Fahrradhelm sind empfehlenswert.

Um das Wichtigste mal kurz zusammenzufassen: Fahren darfst du auf der Straße. Wo ein Radweg ist, auf dem Radweg (dann nicht auf der Straße). Keinesfalls fahren darfst du auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen, unter Alkoholeinfluss (gleiche Promillegrenze wie beim Auto), oder zu zweit oder noch mehr Leute auf einem Roller.

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Falsch,selbst eingebaute Armatur macht dauerhaft Lärm in der Nachbarwohnung.Wer zuständig?

Hallo.Meine Nachbarn haben selbst die Armatur an ihrer Badewanne ausgetauscht.Quasi auf der anderen Seite der Wand steht mein Sofa.Es war nun schon 3x auf meine Forderung hin Handwerker da.Es wurde davon ausgegangen dass die Zeitgleich mit der neuen Armatur die neue Therme irgendwo eine Lärmbrücke hat (also eine nicht durch Dämmung abgedeckte Stelle,welche dann das Wasserflussgeräusch in die Wand überträgt. Ähnlich eines Klangkörpers verstärkt die Wand das Wasserflussgeräusch.Der Dezibelmesser blieb bei 67 Dezibel stehen, man hört das Geräusch durch due gesamte Wohnung.Erlaubt lt. Mietrecht sind wohl 35 Dezibel(war nicht leicht das herauszufinden).

So.Mein sowieso Lieblingsnachbar hat die Armatur selbst,anscheinend schlampig u eben nicht fachgerecht eingebaut, wie es sich herausstellte.Er ist nicht bereit die Armatur nochmal auszubauen u quasi die Lärmübertragung zu beheben.Weiter ist er auch nicht bereit, weder den Hausmeister noch irgendeine Firma dies machen zu lassen u lässt nun niemanden mehr in die Wohnung.Ein Gespräch ist zwischen uns unmöglich,wobei ich mit allen anderen Mietern eine nette, höfliche Nachbarschaft pflege(im Gegensatz zu ihm).

Meine Frage: Stimmt es, dass es,dass ich mich nun an meine Hausverwaltung wenden kann,da in jedem auch älteren Deutschen Mietvertrag steht dass Ein,Um- u Ausbauten FACHGERECHT erledigt werden müssen.Und dass ich quasi indirekt so meinen Nachbarn durch die Verwaltung zwingen kann,den Mangel zu beheben?

Beim letzten Versuch durch Hilfe des Hausmeisters mit ihm zu reden scheiterte,aber gut beschimpft wurde ich.Der Hausmeister teilte mir dann spröde mit, dass ich ihn wohl auf Reparatur privat verklagen müsse u er dies so an die Verwaltung weitergibt??? Das lasse ich mir nicht gefallen..

Meine zweite Frage

Kann der Vermieter ,den Umbau verlangen.Wenn nötig auch durch Firma u die Kosten dem Nachbarn aufdrücken?

Erschwerend kommt hinzu,dass es ein badefreudiger 5 Personenhaushalt ist,dessen Warmwasser das Amt zahlt,sprich: wenn ich Glück habe laufen tägl.mehrere Badewannen voll.Und es wird teilweise an heissen Tagen sogar bis zu 7 geduscht/gebadet. Und dies Tags u Nachts also auch zu den Ruhezeiten.Sie wurden bereits von der Hvw aufgefordert dies zu unterlassen.Man hört es halt durch meune kleine 55m2 Wohnung überall.Hat mich schon öfters aus dem Schlaf gerissen.Ohrenstöpsel dammen diese Geräusch leider nicht.

Vorgestern lief das Wasser stark voll,aufgedreh,durchgehend glatte 48 Minuten.Glaube in dieser Zeit liessen sich mehrere Badewannen füllen.Allein wg der Verschwendung rollt es mein Innerstes auf.

Wahrschl.aufgedreht u einfach weglaufen lassen?

Also.Wie kann ich mich wehren, gegen diese tägl.wirklich entnervende Geräuschkulisse.

Bin gebehindert u viel Zuhause.

Achja."Normale" Wasserflussgeräusche haben mich 15 Jahre lang auch von dieser Familie nicht gestört.Aber das jetzt geht nun über 3 Monate.

Über Antworten freue ich mich.Danke im voraus

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Du kannst von deinem Nachbarn nur verlangen (und mithilfe der Polizei durchsetzen), dass er Ruhestörungen durch ungebührendes Verhalten unterlässt. Was weiß ich, z.B. nachts laute Partys feiern, Musikanlage nachts deutlich über Zimmerlautstärke, nachts Löcher mit der Schlagbohrmaschine bohren usw. Der Gebrauch des Badezimmers gehört da aber sicher nicht dazu.

Einen nicht fachgerechten Einbau von Armaturen zu korrigieren, kann nur der Vermieter durchsetzen. Denn das wäre ja ggf. eine Verpflichtung des Nachbarn gegenüber dem Vermieter, da hast du keinerlei Handhabe.

Was du natürlich machen kannst, wenn der Vermieter hier nichts unternimmt, ist, aufgrund der Lärm-Beeinträchtigung deine eigene Miete mindern, denn diese Lärmbelästigung, so wie du es schilderst, stellt einen Mangel der Mietsache dar. Zuvor musst du deinen Vermieter über den Mangel informieren, eine Abhilfe verlangen und eine angemessene Frist dafür setzen. Wird der Vermieter nicht tätig, kannst du die Miete mindern. In der Regel wird der Vermieter spätestens dann tätig werden. Wenn's blöd läuft, akzeptiert er aber auch einfach nur, dass du jetzt weniger Miete zahlst, und unternimmt nichts. Dann bleibt dir nur noch die (fristlose) Kündigung des Mietvertrags und ein Umzug.

Bevor du die Miete minderst, solltest du dich aber ausführlich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Minderst du die Miete ungerechtfertigterweise oder um einen zu hohen Betrag, kannst du selbst deine Wohnung verlieren durch eine fristlose Kündigung und Räumungsklage aufgrund des Zahlungsrückstands.

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Sagen darf er natürlich was. Im Interesse eines guten Miteinanders sollte das halt höflich sein und auch die Interessen der anderen berücksichtigen. Kompromissbereitschaft ist immer gut.

Vielleicht nicht die Kinder verjagen, sondern ihnen erklären, warum es für ihn problematisch ist, wenn sie die Bank nass machen? Normalerweise sind gerade Kinder an einem guten Auskommen miteinander sehr interessiert, und ich traue mich wetten, dass die Kinder bei einer höflichen (!) Ansprache darauf achten werden, kein Wasser mehr auf die Bank zu spritzen.

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Da sollte im Katalog doch eine Definition stehen, was ein "Familienzimmer" ist?

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Eher nicht, zumindest offiziell, aufgrund der Abmessungen. Aber da haben die Airlines unterschiedliche Vorstellungen über die Größe dessen, was du als Handgepäck mit an Bord nehmen darfst. Wird normalerweise auf der Website der jeweiligen Airline veröffentlicht, schau da halt nach, und vergleiche. Lufthansa z.B. 55 x 40 x 23 cm. Die Box ist größer, aber nicht viel. Kann schon sein, dass man da ein Auge zudrückt, zumindest wenn der Flug nicht voll ausgebucht ist.

Im Zweifelsfall musst du die Box am Gate als Gepäck aufgeben und dafür zahlen. Zusätzlich enthält die Box eine fest eingebaute Lithium-Batterie. Da sieht es in der Regel so aus, dass du maximal 3 Geräte im Aufgabegepäck mitführen darfst und dass das Gerät gegen unbeabsichtigtes Einschalten gesichert sein muss, was eine lose Beförderung ohne Verpackung ausschließen dürfte. Du risikierst dann also, dass die Box gar nicht mitkommt sondern dass du sie vor Ort am Gate entsorgen musst (oder halt nicht mitfliegst).

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Kann man theoretisch von einem weit entferntem Planeten, wenn man auf die Erde blickt, die exakte Vergangenheit der Erde „verfilmen“?

Hallo, ich habe eine super interessante Vorstellung, alle Physiker und Astronomen werden mir diese Frage sicherlich beantworten können.

Wie wir alle wissen schaut man ja in die Vergangenheit, wenn man einen Planeten anschaut der viele Milliarden Lichtjahre entfernt liegt, da das Licht ja eine gewisse Zeit braucht um zu uns zur Erde anzukommen.

Das folgende was ihr jetzt lesen werdet, ist selbstverständlich absolut unmöglich aus technischer Sicht, es geht mir hier ums rein theoretische, also mit aller möglichen „Fantasie Technik“:

Nun meine absolut faszinierende Vorstellung ist einfach die, das man sich doch theoretisch auf einen weitentfernten Planeten „hinstellen“ könnte und mit einem sag ich mal „übernatürlichen“ Teleskop auf die Erde blicken könnte, dort würde man dann die ganze Vergangenheit sehen, Dinosaurier wie sie auf der Erde herum laufen, wie sie dann irgendwann vom Asteroiden ausgelöscht werden, wie dann irgendwann die ersten Tiere wieder zu kriechen beginnen, man würde alle Geheimnisse der Vergangenheit entdecken können, man würde erkennen können ob der Mensch vom Affen Abstand oder nicht, ob Adam und Eva wirklich die ersten Menschen waren, ob Jesus wirklich auf der Erde gelaufen hätte, man würde sehen wie die Ägypter die Pyramiden gebaut haben, ob die Amerikaner wirklich die Mondlandung hingekriegt haben oder sie gefälscht haben, das sind alles Mythen der Vergangenheit die niemals bewiesen werden könnten, man würde auch sehen wie Hitler krieg geführt hat beispielsweise, ob Afrika wirklich mit Südamerika verbunden war usw usw usw.

Wie gesagt, selbstverständlich ist sowas unmöglich aus technischer Sicht, wir kriegen es ja nicht mal hin zum Mars zu reisen, natürlich gibt’s auch keine Teleskope solcher Art die einen Planeten gestochen scharf aufnehmen können, trotzdem wie gesagt ich beziehe mich hier nur auf die „Fantasie Technik“.

Sowas müsste doch tatsächlich theoretisch möglich sein oder nicht???

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Das Problem ist die Relativität der Gleichzeitigkeit. Du denkst, dass 100 Lichtjahre von der Erde entfernt die Vergangenheit der Erde von vor 100 Jahren zu sehen ist. Ist aus deiner Perspektive auch richtig. Aber nicht aus der Perspektive, wenn du dich an diesem Punkt 100 Lichtjahre entfernt befinden würdest. Dann hättest du ein ganz anderes Empfinden von dem, was "jetzt " passiert. Könntest du das durch ein Wurmloch ohne Zeitverlust auf die Erde übertragen, dann würde es auf der Erde so aussehen, wie wenn du an dem Punkt, 100 Lichtjahre entfernt, die Erde zum jetzigen Zeitpunkt sehen würdest und nicht von vor 100 Jahren.

Was funktionieren würde, wäre, wenn du einen riesigen Spiegel in 50 Lichtjahren Entfernung installiert hättest, in dem sich die Erde spiegelt. Wenn du diese Reflexion dann betrachtest, dann würdest du die Erde im Zustand von vor 100 Jahren sehen. Das würde aber bedeuten, dass bereits vor 50 Jahren + Flugzeit jemand dort hingeflogen sein müsste, um den Spiegel zu installieren. Vermutlich ist es trivial, zu erkennen, dass einfacher und wirtschaftlicher wäre, einfach statt dieser Weltraummission die Ereignisse auf der Erde irgendwo für die Nachwelt niederzuschreiben...

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Es ist so: die Lichtgeschwindigkeit erreichen kannst du nicht. Du kannst nur beliebig nahe ran kommen, aber 100% Lichtgeschwindigkeit erreichen kannst du nicht. Das liegt daran, dass deine Masse mit steigender Geschwindigkeit immer weiter zunimmt, was dazu führt, dass deine Beschleunigung immer geringer wird. Bei 100% Lichtgeschwindigkeit wäre deine Masse unendlich groß, und damit geht deine Beschleunigung gegen Null, je näher du an die Lichtgeschwindigkeit kommst. Also wird das Licht, das von der Erde abgestrahlt wird, immer schneller sein als du und vor dir auf dem Zielplaneten ankommen.

Was für dich aber eintritt, ist Zeitdilatation bzw. Längenkontraktion. Je näher du an die Lichtgeschwindigkeit heran kommst, desto kürzer entscheint dir eine Länge in Bewegungsrichtung und desto langsamer vergeht die Zeit für dich. Für dich fühlt es sich so an, wie wenn du wesentlich langsamer unterwegs wärst, aber die Strecke erscheint dir auch nicht mehr wie 1.000.000 Lichtjahre. Je näher du an die Lichtgeschwindigkeit kommst, desto näher geht die Entfernung (für dich) gegen Null. Aufgrund der Zeitdilatation hast du das Gefühl, dass das Licht, dass dir von der Erde nacheilt, sich immer noch mit Lichtgeschwindigkeit bewegt.

Nehmen wir mal an, du würdest nach deinem Zeitgefühl das Ziel dann nach einem Jahr Flugzeit erreichen. Für einen Außenstehenden wären das dann hypothetisch 1.300.000 Jahre (stimmt jetzt von den Zahlen her nicht, hab nicht nachgerechnet, weil ich die Formeln gerade nicht zur Hand habe). Im Zeitpunkt der Ankunft würdest du dann die Erde im Zustand von 300.000 Jahren nach deiner Abreise sehen.

Das ist aber auch hypothetisch, da auch die Gleichzeitigkeit relativ ist und sich mit Lichtgeschwindkeit ausbreitet. Wenn du durch ein Wurmloch zu deinem Alien-Planeten in Nullzeit reisen würdest, würdest du dort genau das vorfinden, was du zuvor von der Erde aus durch dein Teleskop gesehen hast. Du würdest also von der Erde aus gesehen 1.000.000 Jahre in die Vergangenheit reisen. Ein Beobachter auf der Erde würde dich also im Teleskop im gleichen Moment aus dem Wurmloch kriechen sehen, in dem du auf der Erde in dieses hineinsteigst.

Wenn du das nicht verstehst - mach dir keine Sorgen ;-) Die Relativitätstheorie ist einfach nur crazy, und das mit der Gleichzeitigkeit lässt sich nicht experimentell bestätigen, da man bislang noch kein Wurmloch gefunden hat ;-)

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Hat alles seine Vor- und Nachteile. Wenn du Flug und Hotel zusammen als Pauschalreise buchst, dann hast du auch die Rechte eines Pauschalreisenden. Wird z.B. dein Flug storniert wird, muss der Anbieter dich auf einen anderen Flug umbuchen bzw. haftet dafür. Wenn z.B. wegen einer neuen Corona-Variante mal wieder die Grenzen geschlossen werden, könntest du kostenfrei stornieren.

Hast du getrennt gebucht, hast du in solchen Fällen Pech gehabt, du musst z.B. das Hotel trotzdem bezahlen. Triffst du wegen einer Flugverspätung z.B. erst am nächsten Tag ein (nach dem Ende der vereinbarten Checkin-Zeit), kann das Hotel deine Buchung stornieren und die vertragsgemäßen Gebühren dafür verlangen. Das Hotel muss sich nicht mal darauf einlassen, dass du dein Zimmer halt erst am nächsten Tag beziehst, auch dann nicht, wenn du die verlorene Nacht trotzdem bezahlst. Kannst du nicht einreisen, weil die Grenze geschlossen wurde, musst du trotzdem die vereinbarten Stornokosten für das Hotel bezahlen, weil das Anreiserisiko dann alleine bei dir liegt.

Kannst du natürlich umgehen, indem du einen kurzfristig stornierbaren Tarif buchst, dann ist in der Regel aber der Preisvorteil weg.

Geht die gebuchte Airline oder das Hotel pleite, ist das nicht dein Problem bei einer Pauschalreise. Hast du getrennt gebucht, ist dein Geld für den Flug bzw. Anzahlung im Hotel weg.

Buchst du getrennt, kannst du dir die Anbieter deiner Wahl aussuchen, möglicherweise wird's günstiger. Besser individualisierbar sowieso.

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Wenn du ein Visum für Russland hast, dann ja. Aus Litauen darfst du kein Bargeld mitnehmen bzw. max 60 Euro derzeit. Aus Polen musst du für jeden einzelnen Euro, den du mitnimmst, nachweisen, dass das dein Eigenbedarf ist (Hotelbuchung mit Rechnung z.B.). Bargeld beschaffen kannst du dir in Russland nicht. Solltest du kein Visum benötigen, weil du keine EU-Staatsangehörigkeit hast, sondern eine, für die du in Russland kein Visum brauchst (was weiß ich, Belarus z.B. o.ä.), riskierst du auf jeden Fall, dass man dich nicht zurück in die EU lässt. Da du dann dein Auto in Russland verzollen müsstest, dir aber kein Bargeld beschaffen kannst, würde dies mit einem Gefängnisaufenthalt in Russland enden (vielleicht kommst du da drum rum, wenn du dich freiwillig von Wagner für den Krieg in der Ukraine rekrutieren lässt...).

LASS ES BLEIBEN!!!!

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Wieso Schei*ss? Jedes EU-Land kann letztendlich selbst entscheiden, wen es reinlässt und wen nicht. Dieses Recht wird lediglich eingeschränkt durch die EU-Freizügigkeit oder durch das Schengener Abkommen. Die EU-Freizügigkeit gilt aber halt nur für EU-Bürger, und ein Aufenthaltstitel in einem EU-Land macht dich halt leider nicht zum EU-Bürger. Und Schengen-Mitglied ist Zypern halt auch nicht.

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Leider nein, du benötigst ein Visum. Bulgarien ist kein Mitglied des Schengen-Raums. Bulgarien lässt zwar Inhaber von Schengen-Mehrfachvisa visumfrei einreisen. Aufenthaltstitel werden aber (nachdem sie anfänglich akzeptiert wurden) nur noch von Rumänien, Zypern und Kroatien akzeptiert. Wobei letzteres zum 1.1.2023 aufgrund des Schengen-Beitritts Kroatiens auch hinfällig sein dürfte. Grund: Wie-du-mir-so-ich-dir-Politik, Nicht-EU-Bürger mit Wohnsitz und Aufenthaltstitel in Bulgarien dürfen auch nicht visumfrei in den Schengen-Raum einreisen.

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Wenn das Handy "Tatwerkzeug" war, also wenn du das Handy zur Begehung von Straftaten genutzt hast, bekommst du es überhaupt nicht wieder. Dann wird es eingezogen.

Ansonsten dann, wenn es nicht mehr als Beweismittel benötigt wird. Also wenn das Verfahren rechtskräftig eingestellt wurde bzw. ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde.

Also vermutlich mehrere Jahre.

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Weil's einfach praktisch ist, ideal zur Kombination mit ÖPNV. Man muss nicht lange nach Parkplätzen suchen. Man kann den Scooter problemlos in der eigenen Wohnung abstellen oder im Büro, wo er nicht so schnell geklaut wird wie draußen. Im Gegensatz zu einem Fahrrad, das dann doch einiges an Platz wegnehmen würde. Bei den Miet-Scootern fällt bei regelmäßiger Nutzung doch einiges an Gebühren an, und wenn man mal einen braucht, ist grad keiner da oder Akku leer oder kaputt. Und weil zu viele Idioten die Miet-Scooter mitten auf den Gehweg stellen oder ins Gebüsch werfen, werden die auch langsam überall wieder verboten oder eingeschränkt.

Kauf dir einen, kann ich dir nur raten, lohnt sich.

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Ja, so ungefähr kannst du es dem Arbeitgeber schreiben. Ob du für heute einen Krankenschein brauchst, hängt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag steht bzw. was bezüglich Krankmeldungen vereinbart ist. Üblicherweise brauchst du einen Krankenschein erst ab dem dritten Krankheitstag. Das kann aber individuell abweichen. Am besten einfach mal den Arbeitgeber fragen?

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Die x-Achse ist mit t beschriftet, was vermutlich "Zeit" bedeuten soll. Die y-Achse mit "h", damit ist vermutlich die Höhe des Wasserstands im Behälter gemeint.

Überlege dir, was passiert im Zeitverlauf mit dem Wasserstand im Behälter, wenn der jeweilige Wasserhahn aufgedreht wird und das Wasser konstant fließt.

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