Der verantwortliche Fernpilot muss mindestens 16 Jahre alt sein. Unter Aufsicht eines solchen darfst du die Drohne steuern, auch wenn du jünger als 16 bist oder keinen A1/A3 Schein hast. "Aufsicht" bedeutet, dass der Verantwortliche jederzeit eingreifen kann, z.B. die Steuerung übernehmen kann. Verantwortlich, wenn's schief geht, ist dann die Aufsichtsperson.

Wenn du FPV fliegen willst, brauchst du zusätzlich einen Spotter, der die Drohne und den Luftraum mit seinen eigenen Augen beobachten kann. Der muss keinen Drohnenschein haben, aber muss zuverlässig und sachkundig sein (muss der verantwortliche Fernpilot sicherstellen). Der verantwortliche Fernpilot kann nicht gleichzeitig Spotter sein, also müsst ihr zu Dritt sein, wenn du unter 16 FPV fliegen willst.

Du kannst natürlich indoor fliegen, dazu brauchst du keinen Schein, keinen Spotter und kein Mindestalter.

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Da ist doch ein Kabel angeschlossen? Es gibt für Internet "Kabel" kein separates Datenkabel, sondern halt einfach nur das Kabel, das hier angeschlossen ist. Wenn du den Anschluss beauftragst, wird dir der Anbieter entweder eine Multimediadose installieren mit dem entsprechenden Anschluss für das Kabelmodem. Oder du bekommst einen Adapter, den du einfach oben drauf steckst auf die beiden Anschlüsse.

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Du verwechselst jetzt Violett mit Magenta. Die Mischfarbe aus Rot und Blau (im additiven Farbmodell) ist Magenta. Sie enthält also Lichtwellen mit zwei verschiedenen Wellenlängen aus den Bereichen Rot und Blau. Und Violett ist das Licht mit der von dir beschriebenen Wellenlänge, welche kurzwelliger als Blau ist. Keine Mischfarbe.

Dein Auge enthält (normalerweise) drei Typen von Sinneszellen für kurze (S), mittlere (M) und lange (L) Wellenlängen.

Der Farbeindruck entsteht erst im Gehirn und ist von Mensch zu Mensch auch etwas verschieden. Dein Gehirn interpretiert es als Magenta, wenn Signale etwa gleich stark von den den S- und den L-Rezeptoren in deinem Auge kommen und nur schwach von den M-Rezeptoren. Die Sinnenswahrnehmung dazu ist dann ähnlich, wie wenn fast nur Signale von den S-Rezeptoren kommen und nur sehr schwach von den anderen beiden Rezeptortypen, wenn violettes Licht einfällt. Starkes Signal von den S-Rezeptoren und schwaches Signal von den M-Rezeptoren wirst du dann als "Blau" interpretieren.

Wenn du Violett und Magenta nebeneinander legst, wirst du vermutlich einen Unterschied erkennen.

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Der Fußgänger hat hier offiziell keinen Vorrang. Du musst aber trotzdem Rücksicht auf ihn nehmen und notfalls warten. Du kannst ihn ja nicht einfach überfahren. Das Problem an dieser Konstellation ist das, dass der Fußgänger möglicherweise gar nicht weiß, dass er hier eben keinen Vorrang hat. Denn die Beschilderung für die abknickende Vorfahrt muss der Fußgänger ja nicht beachten, die gilt ja nur für den Verkehr auf der Fahrbahn. Deshalb wird in der Praxis an dieser Stelle eine Absperrkette oder ähnliches angebracht sein, das verhindern soll, dass der Fußgänger hier die Straße überquert. Relevant wird das aber nur, wenn's zum Unfall kommt, wenn es dann um die Haftungsfrage geht. Wenn der Fußgänger hier über die Straße geht, lässt du ihn einfach rüber.

(Wenn du einen Fußgänger plattfährst, wirst du auch, egal in welcher Konstellation das war, so gut wie immer mindestens eine Teilschuld bekommen.)

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Du musst außerorts zu zu Fuß Gehenden (ebenso wie zu Fahrrädern und E-Scootern) mindestens 2 m Seitenabstand halten. Das kannst du an dieser Stelle nicht. Deshalb ist das korrekte Verhalten (wie es auch in der praktischen Prüfung von dir erwartet wird!!!), du bremst auf Schrittgeschwindigkeit ab. Kommen dir die Fußgänger entgegen, hältst du an und lässt sie an deinem Fahrzeug vorbeigehen, fährst erst weiter, wenn sie vorbeigegangen sind. Gehen sie in deine Richtung, dann musst du dahinter bleiben, bis sie halt entweder die Straße verlassen haben oder die Straße breit genug ist. Deshalb ist die Antwort "ich fahre an den Fußgängern vorbei" falsch.

Und möglichst weit rechts musst du sowieso immer fahren.

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WELCHE Sicherung flog raus? Da gibt es nämlich mehrere....

Leitungsschutzschalter - dann ist zu viel Strom geflossen mit dem Risiko, dass sich die Leitungen überhitzen, was einen Brand auslösen kann. Das kann mehrere Ursachen haben. Schalte die Sicherung wieder ein und probier es nochmal. Wenn dann alles funktionert - nun ja, das passiert halt ab und zu mal. Wenn sie wieder rausfliegt, dann lass das einen Elektriker überprüfen, da kann man dir nicht aus der Ferne sagen, woran es liegt. Aus der Ferne kann ich dir nur sagen, dass da potenzielle Brandgefahr besteht, weil sich die Leitungen in der Wand überhitzen können. Wie ist der Herd denn angeschlossen? Mit einem normalen Schukostecker in der Steckdose? Hast du da noch andere Elektrogeräte dran? Ein Herd braucht ziemlich viel Strom, mit einem weiteren Verbraucher wie Waschmaschine oder so hast du da schnell die Belastungsgrenze überschritten und die Sicherung fliegt raus. In dem Fall - alles andere ausschalten, wenn der Herd benutzt wird.

Fehlerstromschutzschalter - dann ist der zugeführte Strom (vereinfacht ausgedrückt) nicht auf dem Weg wieder abgeflossen, wie es sein sollte, sondern hat sich seinen eigenen Weg gesucht. Dass das lebensgefährlich ist, weil da auch problemlos das Gehäuse des Herds unter Strom stehen kann, versteht sich von selbst. Auch hier gilt - wenn du Sicherung wieder einschaltest und sie fliegt nochmal raus, dann lass die Finger vom Herd und lass das einen qualifizierten Elektriker ansehen.

Es gibt bei modernen Installationen noch Brandschutzschalter, die Lichtbogen erkennen. Wenn eine Leitung beschädigt ist, sodass ein Lichtbogen entsteht, ohne dass die maximale Stromstärke überschritten wird oder ein Fehlerstrom auftritt, besteht auch akute Brandgefahr. Ein defektes Relais oder so kann natürlich auch einen Lichtbogen auslösen, auf den der Brandschutzschalter reagiert.

Letztendlich kann ein Herd im Betrieb halt kaputt gehen. Gerade eben ging's noch, jetzt fliegt die Sicherung raus - ganz normal. Hol dir einen Elektriker, der es sich ansieht.

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Klar geht das. Ob der Autoverkäufer will, dass du das Gewerbe schon vor längerer Zeit angemeldet hast, oder ob du es gerade eben erst angemeldet hast, musst halt mit dem Verkäufer klären.

Was meinst du mit Auto auf Gewerbe anmelden? Auf eine Firma? Dafür brauchst du nicht nur die Gewerbeanmeldung sondern auch einen Gesellschaftervertrag, einen Handelsregistereintrag usw. Das wird kompliziert. Natürlich meldest du das Auto dann auf dich persönlich an.

Ärger bekommst du halt, wenn man dir nachweisen kann, dass du nur zwecks Autokauf das Gewerbe angemeldet hast, ohne die Absicht, das Gewerbe jemals wirklich auszuüben. Das könnte dir der Händler als Betrug auslegen. Da wäre dann zu klären, ob man den Erhalt des Autos, das nur an Gewerbetreibende verkauft werden soll, als "Vermögensvorteil" für dich ansehen kann.

Und natürlich bekommst du auch Ärger, wenn du dann in deiner Steuererklärung irgendwelche Betriebsausgaben geltend machst, ohne dass du das Gewerbe tatsächlich ausgeübt hast und auch beabsichtigt hast, damit Gewinn zu erzielen. Das wäre dann Steuerhinterziehung.

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Diebstahl ist das nicht. Verleumdung auch nicht. Falsche Verdächtigung (§164 StGB) kommt in Betracht. Das setzt aber voraus, dass er deswegen alles auf dich schiebt, weil er will, dass du Probleme mit den Behörden bekommst. Ich vermute aber mal, er schiebt deswegen alles auf dich um sich selbst zu schützen. Ob du Probleme bekommst, ist ihm egal. Wenn ihm egal ist, ob du Probleme bekommst, wäre das dann bedingter Vorsatz und auch strafbar.

Du kannst ihn natürlich anzeigen und Strafantrag stellen. Meine Prognose: Das wird eingestellt wegen fehlendem öffentlichen Interesse ("ist eine Sache zwischen Euch"). Du kannst das natürlich dann im Rahmen einer Privatklage weiter verfolgen. Dafür solltest du aber dann eh einen Rechtsanwalt beauftragen.

Rechtsanwalt würde ich dir aber eh raten, wenn da irgendwas kommt, du wärst nicht der erste, der unschuldig verurteilt wird weil er sich ungeschickt selbst verteidigt hat.

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Wahrscheinlich wird sie funktionieren, der Riss geht ja offenbar nicht in den Bereich, auf dem die Daten geschrieben sind.

Aber die CD rotiert im Player mit einer relativ hohen Geschwindigkeit. Dabei treten nicht zu unterschätzende Kräfte auf. Wenn da schon ein Riss drin ist, und grad an der Innenseite, also an der Stelle, die die ganzen Kräfte aufnehmen muss, kann die durchaus auch zerreißen.

Bei solchen Vorfällen gab's schon Verletzte. Gut - dabei ging's dann eher um PC-Hochleistungslaufwerke mit 48x Speed oder so, nicht um Audioplayer. Aber unterschätzen würde ich das trotzdem nicht.

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Ja

Als Witz würde ich sagen - ja, es ist eine anzügliche sexualisierte Bemerkung, die absolut unangemessen ist und auch geahndet werden sollte.

In einem Streitgespräch - nein. Sofern es keine Anhaltspunkte gibt, dass der Nutzer dieses Ausdrucks das nicht wörtlich meint.

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Indem man einen Nachweis zeigt, dass man ein Gewerbe betreibt. Ein Gewerbe musst du anmelden, und darüber bekommst du von der Behörde eine Bescheinigung, die zeigst du halt dann vor.

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Blitzt ein Ampelblitzer auch bei Gelb?

Hello allerseits,

ich war heute mit dem Auto unterwegs.

Ich muss noch dazu sagen, dass es ein Ampelblitzer mit 2 Induktionsschleifen war. Das war so eine „Blitzerkiste“ nenne ich es jetzt einfach mal. Die war allerdings ohne Rotfilter.

Als ich über die Ampel gefahren bin, ist diese von grün auf gelb umgesprungen. Ich habe das nur aus dem Augenwinkel gesehen. Ich habe es gesehen, als ich zufällig in den Innenspiegel geschaut habe. Allerdings war ich

Ich weiß, wahrscheinlich bräuchte ich mir keine Sorgen zu machen. Weil ein anderer Autofahrer ist noch mitgezogen. Aber man muss ja immer damit rechnen, dass sich andere Autofahrer doof verhalten.

Ich habe diese Kiste einmal sogar noch angeschaut. Da habe ich mir noch so gedacht: „ oh bitte hoffentlich nicht.“. Ich konnte da jetzt nicht sehen, dass sie mich erwischt hat.

Das war original dieser Blitzer.

Meine Ängste diesbezüglich sind jetzt folgende:

  1. Ich bin über die erste Induktionsschleife rübergefahren, wo die Ampel noch gelb war. Aber bei der 2. Induktionsschleife war die Ampel sicherlich schon rot.
  2. Ich habe jetzt Angst, dass ich den Ärger bekomme, weil der andere Autofahrer, der hinter mir war, ist ja mitgezogen. Er hat mir auch ziemlich dicht auf der Stoßstange gehangen. Dummerweise habe ich mir das Kennzeichen nicht gemerkt. Ich weiß nur, dass es ein weißer VW Up war. Habe natürlich auch keine Dashcam drin gehabt. Wie denn? Es war ein Leihwagen.
  3. Achso und ich bin noch in der Probezeit. Heißt natürlich extra Ticket für ein Aufbauseminar, was ich innerhalb von 8 Wochen absolvieren müsste.

Kennt sich vielleicht jemand mit solch speziellen Situationen aus? Ich danke euch im Voraus.

Samba22

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Da brauchst du dir keine Sorgen machen. Wenn du über die Haltelinie gefahren bist, und aus den Augenwinkeln gesehen hast, wie die Ampel genau dann auf Gelb schaltet, hast du nichts falsch gemacht. Die Ampelblitzer mit 2 Induktionsschleifen lösen auch zweimal aus und machen zwei Fotos. Und wenn das Fahrzeug hinter dir die erste Induktionsschleife ausgelöst hat, dann sieht man das ziemlich eindeutig auf dem Foto, dass es das Fahrzeug hinter dir ausgelöst hat, und nicht du. Ein Bußgeld bekommst du nur, wenn es zwei Fotos von dir gibt (bei denen dein Fahrzeug die Induktionsschleife ausgelöst hat, natürlich).

So wie du das schilderst, bist du sehr sehr langsam über die Kreuzung gefahren? Weil der Verkehr gestock hat? In dem Fall könnte man dir dann vorwerfen, trotz stockendem Verkehr in die Kreuzung eingefahren zu sein. Kostet 20 Euro, wenn du deswegen jemanden behindert hast. Wird man anhand der Ampelblitzerfotos kaum beweisen können, aber solltest du trotzdem im Hinterkopf behalten.

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Also in dem Moment, als du die Haltelinie überfahren hast, war es noch gelb? Dann war es kein Rotlichtverstoß.

Allerdings liest sich deine Beschreibung doch so, wie wenn du eigentlich trotzdem genug Zeit zum Anhalten gehabt hättest, als die Ampel auf Gelb gesprungen ist. Zumindest sind die Gelbphasen so eingerichtet, dass man keine gefährliche Vollbremsung machen muss. Also entweder hast du weiter beschleunigt, nach dem Motto "das schaff ich noch" (kostet 10 Euro Bußgeld). Oder du und das Fahrzeug hinter dir seid von von vornherein zu schnell gefahren (dafür gibt's natürlich auch ein Bußgeld, je nach Höhe der Geschwindigkeit).

Mit der Argumentation mit dem Fahrzeug hinter dir würdest du kaum davonkommen.

Aber ich denk mal, wenn die Polizei das mitbekommen hätte, dann hätten sie dich gleich rausgezogen. Eine Anzeige, ohne den Fahrer direkt vor Ort zur Rede gestellt zu haben, schreiben die wegen so was kaum.

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Das hat auch mit Haftung der Verantwortlichen zu tun. Wenn etwas passiert, dass muss sich der Verantwortliche vorhalten lassen, er hätte es doch gewusst, dass so etwas passieren kann, es ist schon passiert, warum hat er nicht alle möglichen Maßnahmen ergriffen, es zu verhindern?

Andererseits ist es halt grundsätzlich mal gefährlich, sich mit einer Maschine 10 km über dem Boden zu bewegen, weil die Maschine einfach runterfallen würde wenn sie kaputt geht, und es würden alle sterben. Dass so etwas eben erdenklich selten passiert heutzutage und Fliegen zur sichersten Art zu reisen wurde, kommt nur daher, dass man Sicherheit eben besonders hoch priorisiert.

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Ist normal heutzutage. Sachliche Diskussionen sind leider out.

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Liegt vielleicht auch daran, dass deine männlichen Freunde dir keine derartigen Geschichten erzählen. Weil es Schwäche und Versagen ist, auf so was reinzufallen. Und Schwäche und Versagen ist unmännlich.

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