Gilt rechtlich eine SMS als Zugestellt wenn der Empfänger ein Wählscheibentelefon hat welches keine SMS empfangen kann?
"Er darf jeden Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel nur mit Zustimmung der Bewährungshilfe vornehmen und hat einen solchen binnen einer Woche dem Gericht unaufgefordert schriftlich mitzuteilen." des steht in meinem Bewährungsbeschluss ich will denen mitteilen des ich meine Arbeit ohne Eigenverschulden verloren habe und die Bewährungshilfe mir die Zustimmung für den Arbeitsplatzwechsel gegeben hat ich will demnächst eine Berufsausbildung anfangen.
6 Antworten
Bei einer SMS auf einen Festnetzanschluss wird "Text-to-Speach" verwendet und die SMS von einer künstlichen Stimme vorgelesen.
und wenn der nicht hören kann ist es dann mein problem?
Wenn ein Zugang nicht moeglich ist (hier aus technischen Gruenden), kann auch kein Zugang erfolgen.
Also nein, eine nicht zugegangene SMS ist nicht zugegangen und kann somit auch nicht als zugegangen gewertet werden.
Das ist egal. Zugang hat nichts mit der Kenntnisnahme zu tun. Die Erklaerung muss nur in den Machtbereich des Empfaengers gelangt sein. Ob der sie dann auch liest oder nicht, ist egal.
Du widersprichst dir wenn er ein Telefon hätte welches Text anzeigt könnte er ja Empfangen!
Ein solches Telefon hat er aber doch nicht. Also kann die Nachricht auch nicht zugehen. Sie kann nicht in den Machtbereich des Empfaengers gelangen, wenn der kein Geraet hat, auf dem sie zugehen koennte.
Entscheidend ist der Moment, in dem er unter normalen Umstaenden die Moeglichkeit zur Kenntnisnahme hat. Ohne ein entsprechendes Geraet hat er die aber eben nicht.
und wenn die person keine brille und hörgerät hat und ohne die dinge nix sieht und hört? und ein telefon was es kann kann man sich kaufen
Ich glaube, du willst es nicht verstehen.
Brille und/oder Hoergeraet werden ja erst benoetigt, nachdem die Nachricht bereits zugegangen ist. Auf den Zugang selbst haben Brille und Hoergeraet also gar keinen Einfluss.
Ein entsprechendes Empfangsgeraet wird aber benoetigt, damit die Nachricht ueberhaupt zugehen kann. Ohne ein solches Geraet kann die Nachricht nun mal nicht zugehen.
Eine SMS ist im ALLGEMEINEN nicht rechtskräftig.
Denn der Absender einer SMS lässt sich selbst mit einfachsten Mitteln für einen Laien einfach zu beherrschen fälschen.
Eine SMS ist kein rechtliches Mittel. Also eine Mahnung oder whatever du dir da in deinen Kopf gesetzt hat ist nicht Wirksam.
Brauche ich Schriftform? Ich brauche nur die Zustimmung der Bewährungshilfe.
Na wenn du eine Antwort per SMS bekommen hast, sollte das doch ausreichen.
Wer sollte das denn anfechten?
Wie soll eine SMS als zugestellt gelten, wenn es schon aus technischen Gründen unmöglich ist?
FÜR MICH alles komisch was alle labern entschuldigung reden meine mutter heult ja alles klar geht bestimmt darum das ich das experiment sein soll um zu sehen wie man mit faulheit durchkommt mit faulheit meine ich naja faulhheit und man kann ja überall anrufn ja klar ich bin nicht naiv das hat mir aber jeder beigebracht anrufen anrufen ja klar ich gehe heute zu allen stellen PERSÖNLICH hin und muss mich überwinden nach dem dienstausweis zu fragen und dann kann ich dann hab ich selber genug sicherheit alles zu klären
Die Person kann selbst entscheiden, ob sie die Brille bzw. das Hörgerät benutzt. Beim Wählscheibentelefon kann sie NICHT selbst entscheiden, ob das Gerät in der Lage ist, eine SMS zu empfangen. Das ist ein himmelweiter Unterschied, weswegen dein Vergleich mit der Brille und dem Hörgerät sinnfrei ist.
Und wenn jemand ohne Brille nix sieht und sie nicht aufsetzen will? Und wenn ein Tauber nur mit angeschaltetem Hörgerät hört und es nicht anschalten will?