Gilt nach rechts vor links keine Wartepflicht bei Hindernissen, bzw. gilt die Vorfahrt 20 Meter in die kreuzende Straße hinein?
Hallo, ich hatte heute folgende Situation:
Ich fuhr geradeaus (grünes Kästchen im Bild) im Wohngebiet (30km/h, rechts vor links), auf der linken Straßenseite von mir parkten 3 oder 4 Autos (weiße Kästchen). Da kommt ca. 20 Meter weiter vorne ein Wagen von rechts eingebogen (gelbes Kästchen) schneidet dabei die Kurve so, dass er mir auf meiner Spur entgegen kommt. Da stehen wir nun und kommen beide nicht weiter und ich bin recht verdutzt… er steigt dann aus und fragt ob ich mir im Klaren sei, dass da vorne rechts vor links wäre… ich so ja schon aber Sie haben die Hindernisse auf Ihrer Seite, Sie hätten die Kurve ausfahren und vor den Autos warten müssen. Da war er der Meinung das wär nicht so da er Vorfahrt von rechts hätte… da hinter ihm dann noch ein Auto kam bin ich letztendlich zurück gefahren damit alle weiter können. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man 20 Meter vor der Kreuzung sich schon überlegen muss ob ein von rechts Kommender da Platz hat um raus zu fahren und man vor den geparkten Autos schon auf den warten muss, bis er an denen vorbei ist…. woher soll ich auch wissen wie viele Autos auf seiner Seite parken und ob er da noch ne Lücke hat um rein zu fahren.
Beim Weiterfahren sah ich dann, dass da massig Platz gewesen wäre vor dem ersten geparkten Auto für ihn zum rein fahren wenn er nur die Kurve nicht geschnitten hätte.
Bin nun wirklich verwundert.
2 Antworten
Hi, wer Vorfahrt hat, hat sie notfalls auf der gesamten Fahrbahnbreite. Daher würde ich sagen, der gelbe hatte Recht.
Hallo, ich weiß glaub ich welche Situation du meinst, da ist jemand in die Vorfahrtsstraße rechts eingebogen und ihm kam einer entgegen, der in der Vorfahrtsstraße auf der linken Spur an parkenden Autos vorbei fuhr. Da wurde geurteilt der Rechtsabbieger hätte warten müssen. Das ist aber glaube ich anders, da dort das Auto noch in der Vorfahrtsstraße war. Bei meiner Situation bin nicht ich in die Vorfahrtsstraße eingebogen sondern der von rechts kommende hat die Vorfahrts-Straße bereits verlassen. Ich denke daher ist das hier anders, finde aber auch nichts wirklich Konkretes, nur diesen Paragraph 3 glaube ich, dass man manchmal auf sein Vorfahrtsrecht verzichten muss wenn die Umstände es erfordern, sprich wenn man keinen Platz hat um raus zu fahren.
Ich denke hier sind es 2 getrennte Vorgänge: 1. Er biegt aus der Straße ab, da müsste ich warten wenn ich denn schon da vorne an der Einmündung wäre aber danach kommt 2. er ist dann abgebogen und ist bereits auf der anderen Straße und hat da keine Vorfahrt mehr und muss vor dem Hindernis warten.
Wenn es da gar keine Lücke gäbe wo er warten könnte bin ich mir auch unsicher ob ich ihn lassen muss, aber zumal der da eine Lücke hatte muss er da denke ich schon rein fahren.
Wenn es eine Frage der Vorfahrt wäre, hätte der Gelbe recht (wegen rechts-vor-links).
Allerdings sehe ich hier keine Frage der Vorfahrt, sondern des Vorranges bei einem Hindernis auf der Fahrbahn (er hat ja parkende Fahrzeuge auf seinem Fahrstreifen und muss daher auf deinen Fahrstreifen ausweichen). Und da gilt § 6 StVO:
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.
Wenn der Gelbe dich also schon vor dem Abbiegen sehen konnte, hätte er trotz seines Vorfahrtrechtes warten oder sich vor den parkenden Fahrzeugen einordnen müssen.
Sein Vorfahrtsrecht bedeutet schließlich nur, dass er vor dir abbiegen darf, aber nicht, dass er zum Vorbeifahren an den parkenden Fahrzeugen auf deinen Fahrsteifen wechseln darf.