Gilt nach rechts vor links keine Wartepflicht bei Hindernissen, bzw. gilt die Vorfahrt 20 Meter in die kreuzende Straße hinein?

2 Antworten

Hi, wer Vorfahrt hat, hat sie notfalls auf der gesamten Fahrbahnbreite. Daher würde ich sagen, der gelbe hatte Recht.


Terminatrix 
Beitragsersteller
 12.12.2023, 21:19

Hallo, ich weiß glaub ich welche Situation du meinst, da ist jemand in die Vorfahrtsstraße rechts eingebogen und ihm kam einer entgegen, der in der Vorfahrtsstraße auf der linken Spur an parkenden Autos vorbei fuhr. Da wurde geurteilt der Rechtsabbieger hätte warten müssen. Das ist aber glaube ich anders, da dort das Auto noch in der Vorfahrtsstraße war. Bei meiner Situation bin nicht ich in die Vorfahrtsstraße eingebogen sondern der von rechts kommende hat die Vorfahrts-Straße bereits verlassen. Ich denke daher ist das hier anders, finde aber auch nichts wirklich Konkretes, nur diesen Paragraph 3 glaube ich, dass man manchmal auf sein Vorfahrtsrecht verzichten muss wenn die Umstände es erfordern, sprich wenn man keinen Platz hat um raus zu fahren.

Ich denke hier sind es 2 getrennte Vorgänge: 1. Er biegt aus der Straße ab, da müsste ich warten wenn ich denn schon da vorne an der Einmündung wäre aber danach kommt 2. er ist dann abgebogen und ist bereits auf der anderen Straße und hat da keine Vorfahrt mehr und muss vor dem Hindernis warten.

Wenn es da gar keine Lücke gäbe wo er warten könnte bin ich mir auch unsicher ob ich ihn lassen muss, aber zumal der da eine Lücke hatte muss er da denke ich schon rein fahren.

Wenn es eine Frage der Vorfahrt wäre, hätte der Gelbe recht (wegen rechts-vor-links).

Allerdings sehe ich hier keine Frage der Vorfahrt, sondern des Vorranges bei einem Hindernis auf der Fahrbahn (er hat ja parkende Fahrzeuge auf seinem Fahrstreifen und muss daher auf deinen Fahrstreifen ausweichen). Und da gilt § 6 StVO:

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.

Wenn der Gelbe dich also schon vor dem Abbiegen sehen konnte, hätte er trotz seines Vorfahrtrechtes warten oder sich vor den parkenden Fahrzeugen einordnen müssen.

Sein Vorfahrtsrecht bedeutet schließlich nur, dass er vor dir abbiegen darf, aber nicht, dass er zum Vorbeifahren an den parkenden Fahrzeugen auf deinen Fahrsteifen wechseln darf.


premme  19.04.2024, 09:02

Klasse, mit richtiger Begründung. Toll