Gilt in Deutschland Linksverkehr oder Rechtsverkehr an Fußgängerübergängen?
Der Grund meiner Frage ist, weil viele Fußgänger selbst bei sehr breiten Fußgängerübergängen immer auf der (von denen aus betrachtet) linken Seite stehen und gehen (von mir aus gesehen auf der rechten Seite) und dann auch auf der falschen Seite rübergehen anstatt kurz vor dem Losgehen auf die richtige Seite zu wechseln, so dass die einen direkt anrempeln und wenn ich nicht aus dem Weg gehe, dann sogar schon oft sogar zusammenstoßen.
Inzwischen bin ich dazu übergegangen, dass ich vorschriftsgemäß auf der rechten Seite an der Ampel warte, bis es Grün wird. Dann gehe ich auf der rechten Seite verbleibend direkt gerade aus über die Straße und übersehe mit Absicht die Leute, die mir entgegen kommen. Es kommt dann natürlich zum Zusammenstoß, wenn diejenigen, die sich nicht an Verkehrsregeln halten, einfach auf der falschen Seite verbleiben.
Hat sich etwas geändert, dass man jetzt auf der linken Seite stehen und gehen müsste an der Fußgängerampel? Ich habe keine Gesetzesänderung bzw. Änderung der Straßenverkehrsordnung mitbekommen, wonach man nur noch so die Straße überquert wie man es in Großbritannien kennt.
7 Antworten
Hallo
"Gilt in Deutschland Linksverkehr oder Rechtsverkehr an Fußgängerübergängen?"
Es gilt nichts von Beidem.
"anstatt kurz vor dem Losgehen auf die richtige Seite zu wechseln"
Es gibt keine richtige Seite.
"Inzwischen bin ich dazu übergegangen, dass ich vorschriftsgemäß auf der rechten Seite an der Ampel warte"
Welche Vorschrift soll das sein?
"Ich habe keine Gesetzesänderung bzw. Änderung der Straßenverkehrsordnung mitbekommen, wonach man nur noch so die Straße überquert wie man es in Großbritannien kennt."
Die gibt es auch nicht. Allerdings gibt es auch kein Gesetz welches besagt, man müsse rechts gehen.
Nein, da hat sich nichts geändert.
Es gibt kein Rechtsgehgebot für Fußgänger und es gab auch nie eines.
Zwar laufen die meisten Menschen gewohnheitsmäßig eher auf der rechten Seite, was ja auch Vorteile bringt, vorgeschrieben ist das aber nicht.
Und an Stellen wo es eng wird (zum Beispiel weil viele Menschen warten dass die Fußgängerampel grün wird), verteilen sie sich eben auf die gesamte Breite. Hier muss man dann eben aufpassen!
Die Benimmregeln haben sich nicht geändert. Laut denen rempelt man andere Fußgänger nicht absichtlich an, so wie du es tust. Ein Rechtsverkehr für Fußgänger steht nirgendwo in der Straßenverkehrsordnung. Bist du anderer Meinung, dann sende doch einen Link.
Das einzige Gebot für Fußgänger: Du sollst andere nicht absichtlich anrempeln.
Für Fussgänger gibt es kein "Rechtsgehgebot". Du darfst auch ganz links laufen.
Das gilt überall. Es gibt kein Gesetz, welches etwas anderes vorschreibt.
Danke. gilt das auch für (ganz breite nicht enge) Treppen?