Gilt ein Hausverbot für Amtspersonen?
Gilt ein ausgesprochenes Hausverbot für bestimmte Verkehrsmittel, wenn ein Soldat in Uniform und aus dienstlichen Gründen darin Reisen muß?
3 Antworten
Ja, in diesem Fall gilt es.
Von der Frage mal losgelöst, ob Soldaten Amtspersonen sind, wird das Hausverbot ggü einem Fahrgast ausgesprochen, der scheinbar die Hausordnung nicht einhält oder anderweitig vertragsbrüchig wurde. Ob derjenige nun in Uniform und dienstlich das Verkehrsmittel nutzen möchte, ist für das Hausverbot irrelevant.
Der Soldat sollte seinen Dienstherren daher tunlichst auf sein Hausverbot hinweisen damit die Dienstreise anders geplant oder vielleicht auch gegen das Hausverbot interveniert werden kann.
Hält er sich nicht an das Hausverbot drohen ihm disziplinare (u.a. Wohlverhaltenspflicht) oder ggf. sogar strafrechtliche Ermittlungen (Amtsanmaßung).
Soweit Hausverbot besteht, kann dann halt auch ein Soldat dieses Verkehrsmittel nicht mehr nutzen.
Da ein Hausverbot für die Person gilt, für die es ausgeprochen wurde, ist die Kleidung, welche er trägt, nebensächlich. Ausnahme, Gefahr im Verzug und Inhaber hoheitlicher Rechte. Diese hast Du als Soldat nicht im Inneren der Bundesrepublik, ausser Du bist Feldjäger und dienstlich tätig.
Gut, dann werde ich mal eben im Falle eines Krieges die sämtliche Menscheit von meinem Grundstück verweisen - DIY Bunker