Gilt die Sperrzeit bei der Arbeitsagentur nach Kündigung eines Arbeitsvertrages nur für ALG 1 oder auch ALG2?

2 Antworten

Sperrzeiten kann es nur beim ALG - 1 Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit geben, wird durch Paragraf 159 SGB - lll geregelt.

Beim Bürgergeld kann es nur Sanktionen geben, bei eigener Kündigung ohne wichtigen Grund oder selbst verschuldeter Kündigung derzeit max. 30 % vom Regelbedarf für den Lebensunterhalt, die KDU - Kosten der Unterkunft = Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.

Sperrzeiten gibt es nur beim Arbeitslosengeld, während beim Bürgergeld Leistungsminderungen verhängt werden können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.