Gilt das als Vorurteil?

7 Antworten

Ist ungünstig formuliert, aber der Anwalt hat durchaus recht.

Nur weil man arbeitsunfähig ist, und das Sozialsystem hier besser ist als im Herkunftsland, ist das kein Grund gegen eine Abschiebung.

Nur eine Krankheit die eine Abschiebung verhindern würde, wenn er zum Beispiel bettlägerig im Krankenhaus ist, würde die Abschiebung aufschieben. Arbeitsunfähigkeit nicht.


Alexandraseha22 
Beitragsersteller
 28.05.2024, 03:54

Wenn der Anwalt so viel Verurteilung hat, wird er sicher die Interessen des Klaegers nicht angemessen verteidigen.

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Anscheinend ist "jemand" auch in den Anwaltskreisen seiner Gegend schon bekannt. Und es ist bei "jemand" einfach zu offensichtlich, dass er nicht wirklich krank, sondern einfach nur ein fauler Hund ist.

Ja es ist ein Vorurteil aber nicht strafbar, wenn du darauf hinaus möchtest

Krankhafte Faulheit ist eine interessante Formulierung und zumindest grenzwertig.

In der Sache ist es aber richtig, dass "weil ich in Deutschland Bürgergeld bekomme und in meiner Heimat nicht" kein zulässiger Grund für eine Aufenthaltserlaubnis ist.

Wäre das ein zulässiger Grund müssten wir ja alle Gebrechlichen dieser Welt aufnehmen, die in Ländern mit schlechtem Sozialsystem leben. Das dürften weltweit so ca. 500 Millionen bis eine Milliarde Leute sein.


Alexandraseha22 
Beitragsersteller
 28.05.2024, 04:29

Wenn der Anwalt so viel Verurteilung hat, wird er sicher die Interessen des Klaegers nicht angemessen verteidigen.

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Panazee  28.05.2024, 04:32
@Alexandraseha22

Da der Anwalt keine Aussicht auf Erfolg sieht wird er sich bestimmt nicht übertrieben ins Zeug legen, um es milde zu formulieren.

Alleine deshalb würde ich den nicht als Anwalt haben wollen.

Allerdings ist der Fall in der Tat eher aussichtslos.

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Nicht jeden, aber dich halt individuell.