Gibt es in Deutschland einen designierten Überlebenden?
Wie in den USA?
Das wenn die gesamte Regierung durch bspw einen terror Anschlag ausgelöscht wird, einer ausgewählt wurde der vorübergehend alles leitet.
4 Antworten
Für den Fall des Todes des Bundeskanzler gibt es keine normierte Regelung. Da es ohne Kanzler keine funktionierende Regierung mehr gibt, verlieren im Prinzip auch die Minister Ihre Funktion.
In diesem Fall ist der Bundespräsident gefragt, er könnte dann entweder den Vizekanzler oder einen ehemaligen Kanzler ernennen.
Falls wirklich alle ausfallen, wird es eine Art Vollversammlung geben, die kommissarisch die Geschäfte übernimmt.
Und alle Politiker ( auch die in den Parlamenten der Bundesländer ) wird es nicht erwischen.
Ja, an Platz 1 ist der Bundespräsident, Platz 2 ist unsere Bundeskanzlerin, Platz 3 Vizekanzler usw...
Glaube hier geht's ehr um nen Kriegsähnliches Szenario. In Kriegsfall ist ja sowieso noch mal alles anders....
Nein, ist es nicht. Da gilt das Grundgesetz trotzdem weiter. Insbesondere ging es aber ja um einen Terroranschlag, also nicht um Krieg.
Streng genommen kann ein Terror Anschlag als Angriff gedeutet werden mit entsprechenden Folgen... Aber lassen wir das. Was der FS wissen wollte, ist ja glaub ich schon beantwortet.
Ja, ändert nichts daran, dass deine Antwort faktisch falsch ist.
Klar, aber wenn wirklich ALLE sterben auf einmal. Gibt es dann jemanden der an Zeitpunkten wo das passieren könnte (wo bspw alle versammelt sind) an einem abgeschottetem Ort ist, zur Sicherheit :D
Naja, dann wird geguckt wer lebt noch. Und dann gibt's ne Tabelle, wer wie in welcher reinfolge. Ich glaube es gab noch nie nen Termin bei den alle Politiker in Bundestag o.ä. waren mir 100% anwesendheit (was ich in übrigen ne Unverschämtheit finde). In Notfällen kann auch jedes Bundesland ne eigene temporäre Regierung bilden, bis die Bundesregierung wieder Handlungsfähig ist (Jaja Ich weiß, bitte keine blöden witze wie: "war sie das den je? ")
Nein, aber es gibt ein Computerprogramm Namens E-gov oder so ähnlich das in einem solchen Fall die Regierungsgeschäfte übernimmt.
Nein, der Bundespräsident wird durch den Präsidenten des Bundesrates vertreten (Art. 57 GG), der Bundeskanzler durch den Vizekanzler. Der Bundeskanzler rückt nie in die Position des Bundespräsidenten nach, mit dieser Personalunion hat man in der Weimarer Republik sehr schlechte Erfahrungen gemacht.