Gibt es gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten als Lokführer?
Müssen sich Lokführer auch so wie Lkwfahrer an eine gesetzliche Lenk- und Ruhezeit halten oder kann das jedes Unternehmen selber entscheiden? Also 4,5 h fahren und dann 45 Minuten Pause und dann darf man erst wieder weiter fahren.
1 Antwort
Gibt es, jedoch muss ich bei der Antwort etwas vorsichtig sein.
Grundlegend gilt, auch wir müssen uns an das deutsche Arbeitszeitgesetz halten, bedeutet grundsätzlich 8 Stunden tägliche Arbeitszeit, maximal 12 Stunden pro Tag. Nach maximal 6 Stunden Arbeit am Stück 30/45 Minuten Pause, je nach Schichtlänge.
Jetzt muss ich hinzufügen: Mein Arbeitgeber wendet zusätzlich zu dem nationalen Arbeitsrecht das internationale, d.h. europäische Arbeitsrecht an. Dies besagt, dass wir 1x pro Woche nach 8 Stunden Übergang die nächste Schicht beginnen dürfen und wir 1x pro Woche bis zur „Stunde 15“ auf der Lok sitzen dürfen.
Gleichzeitig müssen wir die gesetzliche schutzwürdige Arbeitszeit von 10 Stunden und die gesetzliche Fahrtzeit von 9 Stunden pro Tag, (8 Stunden Fahrtzeit bei Nachtschichten) einhalten.