Gibt es auch Rechtsextreme also die Ausländerfeindliche Deutsche in Deutschland die gemäß § 63 StGB Verurteilt werden?

2 Antworten

Gibt es in Deutschland auch echte Deutschen bzw. Rechtsextreme Ausländerfeindliche Deutschen die gemäß § 63 StGB Unbefristete Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus verurteilt werden?

Ich lasse jetzt mal sprachliche Feinheiten in der Fragestellung außen vor:

Wenn jemand eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, dann KANN das Gericht eine solche Unterbringung nach § 63 StGB anordnen bzw. ordnet sie an, wenn bestimmte Umstände vorliegen.

Das ist im wesentlichen die Vorschrift für schwer psychisch Kranke, die auf Basis dieser psychischen Krankheit gehandelt haben. Und das kann sowohl bei ausländischstämmigen Personen als auch bei deutschen Staatsbürgern, die im Dritten Reich einen makellosen Ariernachweis bekommen hätten, der Fall sein.

Ich persönlich habe zwei Akten von solchen Personen gesehen, beiden trugen zumindest deutsche Vor- und Nachnamen. Einer hat seine Mutter getötet und ihr die Augen ausgestochen, weil er überzeugt war, sie würde ihm dadurch die Seele aussaugen.

Ob das jetzt rechtsextreme, ausländerfeindliche Deutsche waren... weiß ich nicht. Das spielte, zumindest in den Augen des Gerichts, für die Tat keine Rolle.

Eine rechte Gesinning schützt nicht vor einer entsprechenden Verurteilung, falls du das fragen möchtest.

Die politische Gesinnung des Angeklagten spielt bei einem Schuldspruch nach § 63 StGB keine Rolle und ist deshalb auch nicht dokumentiert.