Vergessen zu zahlen?

2 Antworten

In der Forderung muss genau aufgelistet sein welcher Betrag wodurch entstanden ist. Sehr wahrscheinlich sind dort die Anwaltsgebühren aufgeführt und die Inkassogebühren. Wenn das der Fall ist, kannst Du die Inkassokosten schonmal abziehen, es geht nur eine Partei die die Forderungendurchsetzt. Wenn Du nun die Forderung der Inkassobude abziehst kannst Du kontrollieren ob die Anwaltsgebühren nach RVG noch passen.

https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/

Ich weiß nicht was da bei dir gelaufen ist, aber ich wäre da an deiner Stelle etwas skeptisch.

Auf der einen Seite wüsstest du ja was du bezahlen müsstest. Auf der anderen Seite melden sich seriöse Unternehmen nicht nur per Mail. Wenn du irgendwo etwas abgeschlossen hast, dann haben die auch deine Adresse etc. . Ein Anwalt, ein Gericht etc. würden dich per Post anschreiben, nicht per Mail.