Gez Gebühren/ Mahngebühren?
Hallo bisher hat mein Freund immer den gez Beitrag bezahlt. Bin ich der Meinung gewesen.
Hab mich nachdem ich selber oft weg gezogen bin, in die 2. Wohnung gemeldet, die von meinem Vater bezahlt wurde.
Jetzt hat die gez nach dem mein ex ausgezogen ist nach 1,5 Jahren mir eine Rechnung geschickt von über 800euro. Mein Bankberater meinte da ich die ganze Zeit nicht angeschrieben wurde und eine gläubiger id vermerkt ist, sind Schulden der Grund. Für die horrenden Kosten. obwohl ich nie ne Zahlungsaufforderung bekommen habe. Muß ich seine Zahlungsaufforderung plus Mahngebühren auch mit bezahlen. Vorallem seine Mahngebühren?
Mein ex ist in der Insolvenz und ich musste schon vorher immer seine Rechnung bezahlen..... das soll aufhören.
2 Antworten
Die Sache ist klar: Pro Wohnung muss einmal der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Schuldner ist jeder Volljährige, der die Wohnung bewohnt, also auch du. Wenn bisher dein Ex angemeldet war, aber nicht bezahlt hat, dann musst du als weitere Schuldnerin eben den Rundfunkbeitrag zahlen. Der Beitragsservice kann sich den in Anspruch genommenen Schuldner nämlich aussuchen.
Es gibt keine Mahngebühren, sondern nur Säumniszuschläge, die pro Festsetzungsbescheid 8 Euro betragen. D. h. in deinem Fall hat dein Ex ein paar solcher Bescheide bekommen und daher sind mehrere Säumniszuschläge angefallen.
Nach meiner Meinung musst du für die Säumniszuschläge deines Ex nicht haften. Sie sind nämlich dir gegenüber nicht festgesetzt worden. Der Rat deines Anwalts ist nicht gut. Du hast jetzt erst eine Zahlungsaufforderung erhalten; zahlst du nicht, werden dir gegenüber nach 4 Wochen auch Säumniszuschläge festgesetzt. Schreibe an den Beitragsservice, schildere deine Situation und biete an, die Schuld (ohne Säumniszuschläge) in Raten zu zahlen. Dabei musst du berücksichtigen, dass du für deine eigene Wohnung auch noch zahlen musst. Ich gehe davon aus, dass der Beitragsservice mindestens eine Zahlung von 40 Euro monatlich erwartet.
Ich bin bereit den gesamten Betrag in 2 Raten zu bezahlen aber ohne säumnis Zuschlag.... diese 8 Euro.... trotzdem danke
Wende dich an die Verbraucherzentrale. Die werden dir helfen.
Okay, von einem Anwalt hast du nichts geschrieben. Dann brauchst du natürlich keine Beratung von der Verbraucherzentrale.
Wenn du allerdings nie eine Rechnung oder Mahnung bekommen hast, woher solltest du von ausstehenden Zahlungen wissen?
Erst als ich jetzt eine Rechnung diese Woche bekommen habe die über doppelt so hoch ist wie ich bezahlen hätte müssen. Ich kenne die genau Abrechnung leider nicht
Die haben solche knappen Öffnungszeiten das ich da nicht ran komme. Musste einen Anwalt einschalten. Trotzdem interessiert es mich.
Anwalt hat mir übrigens auf die frage nicht antworten können...... DER WILL ABWARTEN. ABER BEI FAST 200EURO MAHNKOSTEN.....