Gewerbename auf Gewerbeanmeldung(Einzelunternehmen)?

3 Antworten

Bei der Gewerbeanmeldung kann ein Einzelunternehmen (wenn es nicht als e.K. im Handelsregister eingetragen ist), keinen Firmennamen eintragen, weil es zwischen dem Unternehmen und dem Gewerbetreibenden keinen Unterschied gibt. Deshalb heißt das Unternehmen so, wie der Gewerbetreibende.

Und dessen Name steht in den Feldern 3 und 4 des Vordrucks.

Einen Firmennamen trägt ein Handelsunternehmen dann, wenn es unter diesem Namen im Handelsregister eingetragen ist. 

Bei der Gewerbeanmeldung von Einzelunternehmen wird dein bürgerlicher Name (vollständiger Vor- und Zuname!) in deiner Anmeldung eingetragen. Dies ist automatisch die Geschäftsbezeichnung deines Unternehmens.

Abwandlungen wie Blumemfee - Berta Kuh sind natürlich zulässig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

OtakuMiki 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 13:43

Vielen Dank dies hilft mir weiter. Die Eintragung im Handelsregister ist aber für Einzelunternehmen nicht notwendig so wie ich es weiß oder?

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anTTraXX  28.06.2024, 13:44
@OtakuMiki

Eine Eintragung ist für Kaufleute erforderlich, aber das wars auch.

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Bei einem Einzelunternehmen ist der Unternehmensname dein Vor- und Nachname