Gewerbeanmeldung von Pulverbeschichtung?
Hallo, ich will mich nebenbei Selbstständig machen. Mein Betrieb erlaubt es mir. Eine Werkstatt habe ich auch schon länger gemietet. Ich Pulvere Felgen und auch andere Teile. Habe vor 3 Monaten mein Gewerbe angemeldet jedoch will die Dame von der Handwerkskammer einen Meisterbrief von mir was ich nicht habe. Sie meint Pulverbeschichtung gehört zum Lackierer und Maler und will ein Meisterbrief von mir.
Habe mit ihr Vorgesetzten telefoniert und er meinte ich soll es als Nebentätigkeit nennen und Aufbereiter als Hauptgewerbe anmelden und genauso habe ich es auch gemacht. Die gute Frau sieht es aber immernoch nicht ein und schrieb mir ich soll es komplett lassen ansonsten gibts Bußgeldstrafe.
Ich kenne inzwischen ca. 30 Personen die Selbstständig sind und das Pulvern als Hauptberuf haben. Hab alle gefragt und nur wenige haben Meister. Das größte teil hat nichtmal eine Ausbildung.
Mache ich da irgendwas falsch? 🤔
3 Antworten
Hallo, beim Pulverbeschichten handelt es sich um eine mindeerhandwerkliche Tätigkeit. Somit ist kein Meisterbrief und keine Genehmigung der HwK nötig. Ich bin selbst Sandstrahler und Pulverbeschichter, habe weder eine Ausbildung noch einen Meisterbrief in dieser Richtung.
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Gruß siola55
Gemäß Nr. 10 der Anlage A zur HwO gehört Maler und Lackierer zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Du darfst es also nur mit der Zulassung machen. Und die bekommst du nur als Meister, Altgeselle oder Ingenieur.
Auch wenn es dir nicht gefällt, die Frau hat Recht.
Dies ist zwar ein uralter Beitrag, trotzdem will ich dir auf deinen Kommentar antworten: Wenn die HwK es als Anhang A wertet, dann kann sie beim Gewerbeamt ein Untersagungsverfahren wegen illegaler Handwerksausübung beantragen. Etwas in diesem Forum zu diskutieren bringt doch nichts, wenn die HwK als zuständige Behörde sich eine Meinung gebildet hat. Das kann dann nur vom Verwaltungsgericht entschieden werden.
Pulverbeschichten gehört laut HwK zu mehreren Berufen und ist als minderhandwerkliche Tätigkeit nicht eindeutig zuzuordnen. Somit ist keine Genehmigung und kein Meisterbrief nötig.