Gewerbe direkt am 18. Geburtstag anmelden (+ Kindergeld)?

2 Antworten

Meine Frage wäre jetzt zum einen, kann ich dann direkt am Morgen meines 18. Geburtstag ins Gewerbeamt gehen und es sofort anmelden oder kann das wieso auch immer abgelehnt werden (hab halt so was im Internet gelesen, aber da wurde glaube ich nur wegen der unzureichenden Tätigkeit abgelehnt)?

Eventuelle Alternative für den Minderjährigen: Das Gewerbe wird zunächst auf ein Elternteil oder ein älteres Geschwister angemeldet und in dessen Verantwortung betrieben. Später wird es auf den dann über 18-Jährigen umgemeldet.

Da du dich damals als 16-jähriger für diese Alternative entschieden hast, genügt laut dem Link hier ja eine Ummeldung auf deinen Namen - siehe hierzu den Link: https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#minderjaehrige

Zur 2. Frage: Der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem (dein Einkommen spielt bereits seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch: Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.), sondern deine bisher kostenlose Familienversicherung über die Elter: hier gelten nämlich Einkommensgrenzen von aktuell 445€ mtl. Einkommen (z.B. dein Nebenerwerb) bzw. 450€ beim Minijob!

Gruß siola55

Näheres zum Kindergeldanspruch für vollj. Kinder finden deine Eltern hier in dem Link: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ichguhab43 
Beitragsersteller
 01.11.2019, 13:41

Okay, das bedeutet, dass ich dann keine kostenlose Familienversicherung mehr beanspruchen kann, denn das Einkommen übersteigt hier natürlich deutlich die Einkommensgrenze? Den Rest habe, ich verstanden :) vielen Dank!

siola55  01.11.2019, 13:43
@ichguhab43

Deine Eltern erhalten von ihrer Krankenkasse ja jährlich einen Einkommensnachweis zum Ausfüllen... aber deinen Einkommensverhältnissen nach ist eine eigene KV für dich ja nur Peanuts ;-)

ichguhab43 
Beitragsersteller
 01.11.2019, 13:48
@siola55

Haha, ja stimmt schon so^^ Auf jeden Fall, danke für die Antworten. Ich weiß jetzt, dass ich mich mal mit den ganzen Versicherungen auseinander setzen sollte, damit ich vorbereitet bin :)

  • Ab dem Tag deines 18. Geburtstages kannst du das Gewerbe anmelden.
  • Kindergeld ist nicht einkommensabhängig. Solange du noch zur Schule gehst, studierst, in Ausbildung bist oder diese suchst, bekommen deine Eltern KG.
  • Ab einem monatlichen Einkommen aus dem Gewerbe verlierst du allerdings die Familienversicherung über deine Eltern.
  • Was da auf der Seite www.klicktipps.de zu Gewerbeummeldungen steht, ist Quatsch. Keine natürliche Person kann ihr Gewerbe auf jemanden anderes ummelden. Da muss der Eine an- und der Andere Anmelden. Ummeldungen gehen nur bei Betriebsverlagerung, Änderung der Tätigkeit oder Wechsel der Rechtsform.