Gewerbe direkt am 18. Geburtstag anmelden (+ Kindergeld)?
Also ich bin wie man an der Frage sieht noch minderjährig. Ich bin jetzt in einer blöden Situation, die sich aber hoffentlich aufklären wird wenn ich 18 bin. Ich habe seit letztes Jahr April (da war ich 16), ein eigenes Business durch Google AdSense und verdiene da gutes Geld. Da ich minderjährig bin, musste ich das Google AdSense Konto auf meine Eltern anmelden, deshalb werden alle Einnahmen auf deren Konto ausgezahlt und das dazugehörige Gewerbe ist natürlich auch auf sie angemeldet. Es ist echt blöd wenn all dein Geld einfach an deine Eltern geht. Das mit den Eltern ist nicht schlimm, denn die stellen mir alles zur Verfügung und ich halte ihr Konto praktisch schon für mein Konto weil da sehr viel Geld von mir drauf ist...
Jetzt werde ich Gott sei Dank in 2 Monaten 18 und werde auch direkt an meinem 18. Geburtstag ein neues Google AdSense Konto auf mich anmelden und ab dem Zeitpunkt werde ich direkt ab dem Tag (also meinem Geburtstag so gegen Abend) auch automatisch Geld verdienen und das halt dann Monat für Monat an mich auszahlen lassen.
Meine Frage wäre jetzt zum einen, kann ich dann direkt am Morgen meines 18 Geburtstag ins Gewerbeamt gehen und es sofort anmelden oder kann das wieso auch immer abgelehnt werden (hab halt so was im Internet gelesen, aber da wurde glaube ich nur wegen der unzureichenden Bezeichnung derTätigkeit abgelehnt)?
Meine zweite Frage wäre jetzt auf das Kindergeld das meine Eltern für mich bekommen bezogen. Kriegen die das weiterhin oder wie siehts da aus, weil das Geld was ich (bzw. im dem Sinne momentan meine Eltern "verdienen") verdiene und auch dann noch verdienen werde ist eigentlich genug, um mich und eine ganze weitere Familie sehr gut zu versorgen und ich weiß nicht ob meine Eltern bei einem Kind, das ab seinem 18 Geburtstag sofort, so viel verdient einen Anspruch auf Kindergeld haben. Wie siehts damit aus?
Freue mich auf eure Antworten
lg
2 Antworten
Meine Frage wäre jetzt zum einen, kann ich dann direkt am Morgen meines 18. Geburtstag ins Gewerbeamt gehen und es sofort anmelden oder kann das wieso auch immer abgelehnt werden (hab halt so was im Internet gelesen, aber da wurde glaube ich nur wegen der unzureichenden Tätigkeit abgelehnt)?
Eventuelle Alternative für den Minderjährigen: Das Gewerbe wird zunächst auf ein Elternteil oder ein älteres Geschwister angemeldet und in dessen Verantwortung betrieben. Später wird es auf den dann über 18-Jährigen umgemeldet.
Da du dich damals als 16-jähriger für diese Alternative entschieden hast, genügt laut dem Link hier ja eine Ummeldung auf deinen Namen - siehe hierzu den Link: https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#minderjaehrige
Zur 2. Frage: Der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem (dein Einkommen spielt bereits seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch: Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.), sondern deine bisher kostenlose Familienversicherung über die Elter: hier gelten nämlich Einkommensgrenzen von aktuell 445€ mtl. Einkommen (z.B. dein Nebenerwerb) bzw. 450€ beim Minijob!
Gruß siola55
Näheres zum Kindergeldanspruch für vollj. Kinder finden deine Eltern hier in dem Link: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
Deine Eltern erhalten von ihrer Krankenkasse ja jährlich einen Einkommensnachweis zum Ausfüllen... aber deinen Einkommensverhältnissen nach ist eine eigene KV für dich ja nur Peanuts ;-)
Haha, ja stimmt schon so^^ Auf jeden Fall, danke für die Antworten. Ich weiß jetzt, dass ich mich mal mit den ganzen Versicherungen auseinander setzen sollte, damit ich vorbereitet bin :)
Siehe auch in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen" den Punkt -> "Gewerbe ummelden": https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#ummeldung
- Ab dem Tag deines 18. Geburtstages kannst du das Gewerbe anmelden.
- Kindergeld ist nicht einkommensabhängig. Solange du noch zur Schule gehst, studierst, in Ausbildung bist oder diese suchst, bekommen deine Eltern KG.
- Ab einem monatlichen Einkommen aus dem Gewerbe verlierst du allerdings die Familienversicherung über deine Eltern.
- Was da auf der Seite www.klicktipps.de zu Gewerbeummeldungen steht, ist Quatsch. Keine natürliche Person kann ihr Gewerbe auf jemanden anderes ummelden. Da muss der Eine an- und der Andere Anmelden. Ummeldungen gehen nur bei Betriebsverlagerung, Änderung der Tätigkeit oder Wechsel der Rechtsform.
Okay, das bedeutet, dass ich dann keine kostenlose Familienversicherung mehr beanspruchen kann, denn das Einkommen übersteigt hier natürlich deutlich die Einkommensgrenze? Den Rest habe, ich verstanden :) vielen Dank!