Gewährleistung bei klappern am Neuwagen?
Hallo zusammen
Ich habe einen Neuwagen gekauft (in der Schweiz), bei welchem nach dem schalten beim Gas geben etwas klappert. Das klappernde Geräusch scheint vom Armaturenbrett zu kommen, jedoch konnte dort nichts gefunden werden.
Das Problem wurde bereits vom Garagisten, bei welchem das Auto gekauft wurde, untersucht, jedoch ohne Erfolg.
Nun meine Frage, wie hier die Rechtslage ist. Wenn das Problem nicht behoben werden kann, habe ich dann Anspruch auf ein anderes Fahrzeug dieses Modells? Oder welche Rechte stehen mir hier noch zu (Garantie ist noch vorhanden)?
Besten Dank für Eure Hilfe!
2 Antworten
wenn die doch nichts finden, warum solltest du einen anderen wagen bekommen. fahr hin und mach mit denen eine probefahrt und zeig oder sag ihnen wo es klappert
Das habe ich gemacht. Der Mechaniker hat das Geräusch auch gleich erkannt und danach mehrere Stunden nach der Ursache gesucht, jedoch eben nichts gefunden...
Salue
Dein einziger Ansprechpartner ist die Verkaufsgarage. Mit dieser bist Du ein Rechtsgeschäft eingegangen. Das Suchen nach Geräuschen kann sehr mühsam sein. Die Ursache von Geräuschen kann von einem komplett anderen Ort herkommen, als dort wo man es hört.
In ähnlichen Fällen habe ich als Mechaniker zuerst mal alles Zeugs, welches der Kunde in das Auto gelegt oder montiert hat, herausgenommen. In jedem zweiten Fall war das Problem damit gelöst.
Je nach Preisklasse des Neuwagens kann es auch sein, dass Du damit leben musst. Die Funktion und die Sicherheit werden ja nicht beeinflusst und technische Geräte machen nur dann keine Geräusche wenn sie nicht funktionieren.
Angebracht wären in diesem Fall ein Garantievorbehalt, wenn später durch das Geräusch ein Folgeschaden auftritt.
Tellensohn