Also : Gewährleistung gilt bis 2 Jahre nach dem Kauf. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer bei einem Defekt nachweisen , dass er nicht schon von Anfang an vorhanden war , was oftmals schwer ist , weshalb man bis zu 6 Monaten die besten Chancen hat. Danach dreht sich die Beweislage um , also der Käufer muss nachweise , dass der Schaden schon vor dem Kauf entstand, was ohne eine externes und Kosten spieliges Gutachten nicht möglich ist. Der Käufer hat aber das Recht auf 2 Überprüfungen wegen dem selben Grund. Danach darf der Verkäufer weiter Kostenlose Überprüfungen ablehnen. Viele Anbieter bessern in diesen Überprüfungen zur Kundenfreundlichkeit die Fehler schon aus .Was aber natürlich keine Pflicht ist. 

...zur Antwort

Wie wärs wenn du es erstmal mit einer anderen Tastertur versuchst um überhaupt zu schauen ob es an deiner Tastertur liegt?

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.