Sohle von neuen Schuhen löst sich nach 2 Monaten. Gewährleistung bei versuchter Eigenreparatur?
Hallo,
wie im Titel ersichtlich habe ich vor ca. 2 Monaten neue Schuhe gekauft. Da ich unterwegs war und meine Schuh angefangen haben sich an der Sohle vorne zu lösen.
In der Not, da ich am nächsten Tag ein Meeting hatte, habe ich fix Kraftkleber im Bauladen gekauft und es kurzer Hand selbst repariert.
Mittlerweile (1 Woche her) löst sich die Sohle wieder an derselben Stelle und ich würde am liebsten die Schuhe zurückgeben oder neue Schuhe bekommen.
Ich habe aber die Vermutung, dass ich durch die versuchte Notreperatur meine Gewährleistung aufs Spiel gesetzt habe...
Habe ich noch die Gewährleistung/Garantie die ich Beanspruchen kann? 2 Jahre Gewährleistung vom Verkäufer/Hersteller habe ich auf jedenfall.
6 Antworten
Bei Eigenreparatur sind alle Ansprüche erloschen
Wäre mir neu, dass ich auf Schuhe, womöglich noch billige, Garantie hätte. Noch nie gehört (muss aber auch nichts heißen)
Garantie wahrscheinlich nicht, aber die gesetzliche Gewährleistung macht keine Ausnahme bei Schuhen.
Im Normalfall nicht. Wenn du doch aber eine Email/Zugang zu AGBs oÄ hast, lies da doch nach? Da muss sowas doch drin stehen. Wenn nicht, würde ich es probieren.
Gewährleistung bei versuchter Eigenreparatur?
Normal verfällt die dann.
Du verwechselt Gewährleistung mit Garantie.
Bei Gewährleistung muss der defekt von Anfang an bestehen.
In den ersten sechs Monaten nach Erwerb liegt die Beweisschuld aber beim Verkäufer.
Sei es drum. Garantie sollte ich doch auch noch haben.
Wenn die keine Ahnung haben, wie Schuhe hergestellt werden, könntest du Glück haben.
Ich geh mal davon aus, dass du denen nichts davon erzählst, dass du die geklebt hast.
Garantie, Gewährleistung.. aus der E-Mail geht hervor "Sie haben auf alle unsere Produkte zwei Jahre Garantie". Das ist für meine Frage doch eh irrelevant.
Die Fragestellung ist, ob ich nach einer versuchten Eigenreperatur noch diese Garantie/Gewährleistung noch besitze oder nicht.