Gewährleistung auf weitergegebene Artikel?

Johannes2309  22.12.2020, 21:33

Wurde sie von einer privaten Person gekauft?

Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 21:36

Ja bin zu müde habe es vergessen beizuschreiben. Sry

5 Antworten

Du bist nicht Vertragspartner des Original-Verkäufers. Das wird schwierig. Aber ein Versuch wäre das immer wert. Die meisten Händler sind ja sehr kundenorientiert. Ansonsten müsstest Du versuchen, das über Deinen Verkäufer abzuwickeln.


Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 21:37

Aber die gewährleistung ist doch auf dem Artikel oder nicht?

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NonNam  22.12.2020, 21:39
@Bissmarck279

Ja. Für den Käufer. Und das bist nicht Du. Aber wenn Dein Verkäufer die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen hat, kannst Du Dich an ihn wenden. Und er wiederum sich an Otto.

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Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 21:40
@NonNam

Wurde mir von den anderen hier jz anders erzählt...

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Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 21:50
@NonNam

Aber otto und astro sind ja kundenorientiert und aur Kulanz würden sie es ja evtl trzdm machen oder?

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NonNam  22.12.2020, 21:55
@Bissmarck279

<Glaskugel polier> Vermutlich schon. Aber wer kann das wissen? Ruf da doch einfach morgen mal an. Und sag hier Bescheid. Dann sind wir alle hier schlauer ;-)

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Alejandro1998  22.12.2020, 21:55
@NonNam

Das stimmt alles. Aber in dem Fall hat ja kein Verbraucher irgendwas weiterverkauft. Weiterverkauf ist vom hersteller an den Händler erfolgt und dann an den Endkunden. Aber ja die richtige Adresse ist der Händler, der es abwickelt. Oder ist der Sachverhalt so geschildert, dass man das letzte wichtige Detail weggelassen hat?

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Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 21:56
@NonNam

Soll ich denen das wirklich sagen? Ich kann ja auch behaupten das ich der eigentliche verkäufer wäre aber jetzt zu meiner Freundin gezogen bin und sich deshalb meine lieferadresse geändert hätte. Würden die das denn wirklich herausfinden?

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NonNam  22.12.2020, 21:57
@Alejandro1998

? Doch. Der Fragesteller als Verbraucher hat das bei einem andern Verbraucher gekauft. So steht das in der Frage. Habe ich mich verlesen?

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Alejandro1998  22.12.2020, 21:59
@NonNam

Hmm ist echt undeutlich beschrieben irgendwie. "die wurden bei Otto. De gekauft". Und in der frage steht was von weitergegeben

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Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 22:00
@NonNam

Ja ist ja auch richtig, nochmal für dich:

Ich habe es von einem anderen käufer gekauft, sprich ich bin der Dritte an dem es weitergegeben wurde.

Könnte ich mich aber nicht einfach als den ursprünglichen käufer ausgeben? Dort steht ja nur eine falsche lieferadresse auf dem Kaufbeleg aber die lässt sich ja rasch ändern.

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Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 22:01
@Alejandro1998

Ja tut mir leid hsbe die Frage im Hslbschlaf geschrieben und ausversehen abgesendet...

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RobertLiebling  22.12.2020, 22:04
@NonNam

Du musst schon alles lesen, was da steht. Es geht nämlich weiter:

Jedoch kann dafür gesorgt werden, dass der Zweitkäufer letztlich doch in den Genuss der Gewährleistung kommt.

Entweder kann der Erstkäufer die Rechte im Namen des Dritten gegenüber dem Erstverkäufer geltend machen. Oder der Zweitverkäufer und der Dritte vereinbaren in ihrem Kaufvertrag, dass die Gewährleistungsrechte, die dem Zweitverkäufer gegenüber dem Erstverkäufer (ggf.) zustehen, abgetreten werden.

Durch eine solche Abtretung wird der Dritte zur Geltendmachung gegenüber dem Erstverkäufer bemächtigt.

Eine solche spätere Abtretung der Gewährleistungsrechte an Dritte kann der Erstverkäufer auch nicht dadurch verhindern, dass er dies in seinen AGB dem Erstkäufer verbietet. Eine solche AGB-Klausel wird von der Rechtsprechung als unwirksam angesehen.

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Alejandro1998  22.12.2020, 22:05
@Bissmarck279

Ja ich verstehe hier leider nichts. Ich kenne mich zwar rechtlich damit ganz gut aus aber das ist so unklar, da blicke ich auch nicht durch. Verstehe schon das mit technischer Fehler unterliegen nicht. Die Formulierung und denn sinn

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NonNam  22.12.2020, 22:05
@RobertLiebling

Sehr schöne Ergänzung. Geht aber nur wenn der "Erst-Verkäufer" mitspielt. Schrieb ich doch. Aber gut, dass Du das erwähnst.

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RobertLiebling  22.12.2020, 22:07
@NonNam

Wenn er die Originalrechnung mitliefert, kann man von einer Abtretung der Gewährleistungsrechte ausgehen. 😉

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Alejandro1998  22.12.2020, 22:09
@RobertLiebling

Zunächst erschließt sich mir aus dem Fall nicht mal, wieso hier jemand irgendwelche Rechte geltend machen möchte. Also einen sachmangel oder ähnliches. Also die fälle aus jura die ich durchgegangen bin, waren irgendwie klarer formuliert

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Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 22:10
@Alejandro1998

Verstehe nicht ganz was da nicht zu verstehen ist. Klar undeutlich Formuliert aber mit mühe verständlich... Geht mir letzendlich nur darum ob ich als dritter noch Grwährleistungsrechte habe, sobald ich das Produkt mit dem kaufrechnung erworben habe.

Da dieses Produkt nun plötzlich nach guter Pflege einen Störenden Piepton von sich gibt

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Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 22:11
@RobertLiebling

Naja habe die rechnung per PDF datei zugesendet bekommen da sie ja nicht Physisch ist

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NonNam  22.12.2020, 22:12
@Bissmarck279

Ich versuche das mal gleich alles zusammen zu fassen. Vielleicht wird es dann ja klarer.

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Alejandro1998  22.12.2020, 22:14
@Bissmarck279

Das Thema Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf wurde ja oben schon angesprochen. Grundsätzlich ist ja entscheidend, von wem es erworben wurde.

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Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 22:15
@Alejandro1998

Ursprünglich vob Otto.de und diese versichern eine 2 Jährigr Garantie.

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Alejandro1998  22.12.2020, 22:17
@Bissmarck279

Eine Garantie ist freiwillig und da gibt es ja auch Garantiebedingungen die man sich durchlesen kann, es wird sich wahrscheinlich um eine händlergarantie handeln. Ich kann nur auf Basis der gesetzlichen Grundlage die grundsätzlichen Rechte des Käufers erläutern bei einer mangelhaften Sache.

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Alejandro1998  22.12.2020, 22:19
@Bissmarck279

Da kann man dann ja grundsätzlich die bedingungen mal lesen. Was da drinnen steht in den freiwilligengarantiebedingungen weiß ich leider nicht

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Fassen wir das Ganze mal zusammen.

Du hast privat von einem Privatverkäufer, nennen wir ihn A, etwas gekauft. A wiederum hat das bei Otto vor ca. 1 Jahr erstanden.

Jetzt die Frage nach den Gewährleistungsrechten.

Die hättest Du gegenüber A und der wiederum gegen Otto.

„RobertLiebling“ meint, dass mit der Übersendung der Rechnung Du einen Direktanspruch gegenüber Otto hättest. (Du musst also den Weg nicht über A gehen) Kann ich nicht beurteilen, könnte aber stimmen.

„RobertLiebling“ gibt aber auch zu bedenken, „nach fast 12 Monaten trägst du allerdings die Beweislast dafür, dass die Sache bereits beim ursprünglichen Kauf mangelhaft war.„

Davon völlig abgesehen gibt es noch die Garantie. Die wiederum hat mit Otto nichts zu tun, sondern mit dem Hersteller. Und der kann die Garantiebedingungen fast völlig beliebig ausgestalten.

Du hast die Originalrechnung und rufst/mailst der Hersteller einfach an und hörst mal was der sagt.

Soweit verständlich?


Alejandro1998  22.12.2020, 22:25

Garantie ist nicht ausschließlich Sache des Herstellers. Es gibt sowohl als auch

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NonNam  22.12.2020, 22:31
@Alejandro1998

Im Regelfall schon. Verkäufer/Händler geben eher selten Garantien.

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Alejandro1998  22.12.2020, 22:31
@NonNam

Ja das stimmt, aber ist halt nicht unmöglich. Gibt auch Händlergarantien

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Der Erstkäufer kann seine Gewährleistungsrechte an dich abtreten. Davon wird man immer dann ausgehen, wenn er dir die Originalrechnung beigelegt hat.

Nach fast 12 Monaten trägst du allerdings die Beweislast dafür, dass die Sache bereits beim ursprünglichen Kauf mangelhaft war.

Das könnte sich als etwas schwierig erweisen, wenn sich der Händler querstellt.


Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 22:06

Das selbe beim Headset. Wenn nach dem Jahr nach guter pflege des Produktes plötzliche störsignale bei der Sprachübertragung aufweist.

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Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 22:14
@Multifunction

Okay aber Otto.de ist der Verkäufer und bei denen steht drin, dass sie 2 Jahre Garantie versichern... Also würde dss unter ein Garantiefall gehen oder nicht?

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Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 22:17
@nanfxD

Steht da so geschrieben auf der Homepage

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Multifunction  22.12.2020, 22:17
@Bissmarck279

Da musst Du Dir die Garantiebedingungen ansehen, da eine Garantie im Gegensatz zur Gewährleistung freiwillig und ziemlich frei gestaltbar ist.

Ansonsten: Links anklicken, lesen und verstehen.

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Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 22:05

Naja wenn ich z.b. ein controller erwerbe, und nach einigen Monaten funktioniert dann Plötzlich der stick nicht mehr, z.b. er reagiert fehlerhaft, dann kann ich den doch auch beim Händler zurückgeben wegen Garantieanspruch.

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NonNam  22.12.2020, 22:09
@Bissmarck279

Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

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Multifunction  22.12.2020, 22:09
@Bissmarck279
...dann kann ich den doch auch beim Händler zurückgeben wegen Garantieanspruch.

Nein, der Händler ist für die Gewährleistung zuständig, nicht für die Garantie.

Und zurückgeben kannst Du auch nicht so einfach, der Händler darf bis zu 2 mal nachbessern.

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RobertLiebling  22.12.2020, 22:10
@Bissmarck279

Garantie ≠ Gewährleistung!

Eine Garantie ist freiwillig, sichert eine bestimmte Eigenschaft über einen bestimmten Zeitraum zu. Die Garantie kann z.B. auf den Erstkäufer beschränkt werden.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung geht es allein um den mangelfreien Zustand zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Eine spätere Verschlechterung fällt nicht darunter.

Einzige Ausnahme: die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf während der ersten 6 Monate.

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Alejandro1998  22.12.2020, 22:11
@NonNam

So ist es. Eine Gewährleistung ist für den hersteller verpflichtend, eine Garantie ist freiwillig. Bei einer Gewährleistung müssen aber gewissen Mängel vorliegen, welche Dann das fordern von gewissen vor, bzw nachrangigen Rechten ermöglichen. Und nochmal was anderes wäre der Widerruf

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Bei einem privaten Verkauf gilt, solange nicht ausgeschlossen, die gesetzliche Gewährleistung weiterhin. Im Zweifelsfall muss der Verkäufer die Kamera zurücknehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 21:38

Die Rechnung von dem Käufer habe ich, muss ich diese Beilegen? Da stehen ja die Adressen von dem Käufer drauf und nicht meine.

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Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 21:43
@Johannes2309

Werde ich den Artikel dann an Otto oder an den Hersteller direkt senden?

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Johannes2309  22.12.2020, 21:47
@Bissmarck279

Ich würde mich erstmal an Otto wenden. Es kann sein, dass diese an den Hersteller verweisen. Letztendlich kommt es darauf an, wer den Gewährleistungseintritt, also den Schaden zu verantworten hat.

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Dafür musst du dich nicht an OTTO, sondern an den Hersteller wenden. OTTO verweist dich auf diesen. Die gesetzlichen Fristen sind hiervon unberührt.


NonNam  22.12.2020, 21:44

Das wäre dann aber der Versuch die Garantie in Anspruch zu nehmen. Sachmangelhaftung hat man aber nur gegenüber dem Verkäufer/Händler. Und Nein, das ist nicht das Gleiche.

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Bissmarck279 
Beitragsersteller
 22.12.2020, 21:35

Also sollte ich es an Astro direkt senden? Habe vergessen zu erwähnen das ich sie Selber bei Ebay erworben habe.

Die Rechnung von dem Käufer habe ich, muss ich diese Beilegen? Da stehen ja die Adressen von dem Käufer drauf und nicht meine.

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Comp4ny  22.12.2020, 21:48
@Bissmarck279
Also sollte ich es an Astro direkt senden? Habe vergessen zu erwähnen das ich sie Selber bei Ebay erworben habe.

Wenn du es auf eBay gekauft hast, die Rechnung ebenfalls mit, dann kannst du einen Garantieanspruch durchaus geltend machen. Beilegen musst du sie, mach aber ne Kopie davon.

Du kannst auch den Kaufvertrag von eBay dazu packen, dass es nun in deinen Besitz übergegangen ist.

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