Wen man in Foren eine Straftat Plant aber nur getrollt hat, hätte es konsequenzen wenn die Behörden die Identität herausfinden?
5 Antworten
Natürlich. Vortäuschen einer Straftat.
Siehe:
Strafgesetzbuch (StGB) § 145dVortäuschen einer Straftat
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
Das kann ich nicht beurteilen. Bin ja kein Richter. Kommt sicherlich auch auf den konkreten Fall an und welcher Schaden ggf dadurch entsteht.
Na das hoff ich doch, kann ja jeder nachher sagen "Aber Herr Officer, ich wollt doch niiiie wirklich eine Bombe zünden, war alles nur Spaß!"
Heyho,
Folgende Paragraphen sollten Dir die Antwortfindung erleichtern:
- § 145d StGB
- § 126 StGB
Eventuell damit einhergehend eine gefährdung der öffentlichen Sicherheit, falls es einen Polizeieinsatz oder weiteres fordert.
Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!
Natürlich. Im Gesetz steht nicht "gilt nicht wenn man trollt".
Ja. Das du getrollt hast glaubt dir erstmal keiner. Wenn du Pech hast kannst du in Untersuchungshaft kommen und bei dir wird erstmal das ganze Haus durchsucht.
Wenn die Person nicht vorbestraft ist, was würde ihn eher erwarten eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ?