Geschäftspartner, was heisst das genau?

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Ein Geschäftspartner ist jemand, mit dem man bestimmte Geschäfte gemeinsam macht. Normalerweise ist damit nicht ein Teilhaber gemeint.

Frag doch einfach nach, wie sich der Geschäftsführer die Zusammenarbeit vorstellt. Ich nehme an, er möchte eine Zusammenarbeit für einen bestimmten, vielleicht etwas längeren Zeitraum, in dem Du für alle Designs oder für die Designs eines bestimmten Geschäftssegmentes zuständig bist.

Wie gesagt, frag nach.


SchwarzerTee  01.09.2013, 17:41

Solche Verträge im Geschäftsleben lässt man im übrigen normalerweise nicht notariell beglaubigen. Da Du aber noch nicht die rechtliche und wirtschaftliche Erfahrung hast, hielte ich es für sinnvoll, wenn sich ein Anwalt den Vertragsentwurf, den Dir der Geschäftsführer des Unternehmens möglicherweise schickt, ansähe.

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Draggyblackdots 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 17:47
@SchwarzerTee

hab null Ahnung von Recht, genau. Ich weiß auch gar nicht, wenn jetzt eine deutsche Firma Designs für I- Phone Skins von mir druckt, darf ich dann einer anderen Deutschen Firma die gleichen Designs anbieten????. Das ist ein Trendprodukt und irgendwie sagen die alle, dass ich gut bin und sie meine SAchen haben wollen.

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SchwarzerTee  01.09.2013, 17:54
@Draggyblackdots

Die gleichen Designs darfst Du bestimmt nicht einer anderen Firma anbieten. Guck Dir mal den Vertrag an, den Du mit der I-Phone-Skins-Firma hast, da wird es drinstehen. Abgesehen davon wäre es selbstverständlich, da die Unternehmen "ihr" Produkt ja nicht bei der Konkurrenz sehen wollen.

Also, ich empfehle Dir dringend, erstens ein Buch über Handels- und Vertragsrecht zu kaufen und zweitens einen Anwalt zu kontaktieren. Ich weiß nicht, ob es die Möglichkeit eines Beratungsvertrages gibt, danach kannst Du den Anwalt ja fragen. Und nicht zuletzt darfst Du auch vor steuerrechtlichen Fragen nicht die Augen verschließen.

In vielen Städten werden Kurse für Existenzgründer angeboten, und die neuen Volkshochschulkurse beginnen doch bald wieder. Das wäre ein guter Einstieg, um in die rechtlichen Aspekte einen Einblick zu bekommen.

Toll, dass Du Dein Können zum Geschäft machen willst und kannst. Ich wünsche Dir viel Erfolg und Freude damit!

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SchwarzerTee  01.09.2013, 17:59
@SchwarzerTee

Es könnte sein, dass man Dir einen Vertrag anbietet, dass Du NUR für diese eine Firma arbeiten darfst und sogar noch Konkurrenzverbot nach Ende der Vertragszeit hast. Vorsicht!

Vielleicht willst Du ja dieser Firma I-Pad-Hüllen und Handy-Hüllen gestalten, hast aber noch Zeit, einer anderen Vasen und Tapeten zu gestalten.

Und nach Ende der Vertragszeit brauchst Du ja auch Arbeit.

Aber das kannst Du alles nur selbst und im Einzelfall (möglichst mit gutem Berater zuerst) entscheiden.

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Draggyblackdots 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 18:02
@SchwarzerTee

hallo Schwarzer Tee, danke. Ich hab mit der I- Phone Firma auch noch keinen Vertrag. Wenn ich solche Bücher lese, dann werden meine Designs schlechter. Mir sieht diese Wandtatoo- Sache auch so aus. Da wird viel Geschäft gemacht mit immer den gleichen Mainstream- Blüten...Ich arbeite richtig am Detail. Kann ich nicht solche Kurse irgendwie umgehen, wenn ich einfach nur meinen Anteil pro verkauftem Stück aushandle, nicht für die Firma hafte usw..???

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Draggyblackdots 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 18:04
@Draggyblackdots

es wär schon ok, wenn eine Firma exklusivrecht für Wandtatoos hat, eine andere für I- Phnoe Skins und eine Galerie für Ölbilder. Das reicht schon.Nee ich glaub ich muss nie wieder aufstocken. Glaub, die Frage, ob ich Arbeit habe, wird sich nicht mehr stellen.

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SchwarzerTee  01.09.2013, 18:14
@Draggyblackdots

Hallo, ja, solche Kurse kannst Du umgehen. Das ist auch wirklich sinnvoll, wenn man schöpferisch tätig sein will (komme aus Künstlerfamilie). Dann brauchst Du aber gute anwaltliche und/oder steuerliche Beratung.

Die Idee, Verträge nur für klar umrissene Aufgaben auszuhandeln, finde ich gut. Lass Dich in den Verträgen aber nicht über den Tisch ziehen -- Anwalt.

Und Du darfst auch dann nicht Deine Wandtattoos verkleinern oder nur unwesentlich abändern für I-Phone-Skins. Außer Du stellst das in Deinen Verträgen ausdrücklich klar - aber da wird kein Unternehmen mitmachen, denke ich.

Ob man einer Galerie ein Exklusivrecht geben sollte? Sie würde sofort ihren Anteil verlangen, wenn sie mitbekommt, dass Du selbst ein Ölbild verkaufst.

Du machst das schon! Viel Freude, Deine "Geschichte" ist klasse!!!

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Draggyblackdots 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 18:23
@SchwarzerTee

danke, Schwarzer Tee! Doch, ich werde das klarstellen- es sind die gleichen Entwürfe. Ich habe das Gefühl, dass ich die Karten in der Hand habe. Der eine blöfft und tut so, als ob er mich nicht ganz dringend braucht. ;) Der andere tut gar nicht mehr so. Ich seh ja eh, was die so anbieten.Seit Wochen nichts Neues, aber neue Likes auf facebook. Ich frag mich schon, wo die ausgebildeten Designer sind?? Ich bin ne Alleinerziehende, die Zeit hatte, sich was beizubringen, weil keiner mir einen Job gab.

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SchwarzerTee  01.09.2013, 19:00
@Draggyblackdots

Da hast Du Deine Zeit gut genutzt, alle Achtung. Alles Gute!

Lese gerade Deinen anderen Kommentar. Ja, Amerika müsstest Du auch ein- bzw. ausschließen.

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Draggyblackdots 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 17:42

ja, alle Designs, das ist das Thema.

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Nein, ein Geschäftspartner muss nicht Partner in der Geschäftsleitung heißen. Kunden, Lieferanten, usw. sind in er Wirtschaft alles Geschäftspartner.

der mann sucht jemand, der die designabteilung leitet, also schaut, was in ist und entsprechend neue designs und ideen entwickelt, diese setzen mitarbeiter um und der leiter dieses zweigs entscheidet dann, was man für den verkauf davon herstellt.

das heisst, du verkaufst nicht einmalig deine ideen und bekommst etwas geld, sondern trägst jede menge verantwortung


Draggyblackdots 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 17:49

sowas kann man nicht für zwei Firmen auf einmal machen, oder? Zumal ich auch noch Privat- Kunden für Ölbilder habe und sich eine Galerie für mich interessiert? Man, wie kriege ich das jetzt alles auf Reihe??( Kind hab ich auch noch.)

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larry2010  01.09.2013, 18:07
@Draggyblackdots

ich geh davon aus, das man erwartet, das du nur für eine firma arbeitest, damit kein anderer die neuen muster bekommt und den neuen style

nicht zu bergssen de rarbeitsaufwand ,gerade bevor dann die neue collegtion rauskommt, heisst es auch überstunden, damit alles stimmt.

das musst du aber den chef der firma fragen.

je nachdem kann das alles für dich zuviel sein

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Draggyblackdots 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 18:17
@larry2010

ok, danke. Der Punkt ist der: Wandtatoos sind ja meist einfarbig, sie haben keine Verläufe, keinen Hintergrund. Als I- Phone Skin verarbeitet sieht es dann noch mal ganz anders aus. Das werde ich beiden Firmenchefs erklären, dass die Sachen einfach besser aussehen, wenn ich es doppelt vermarkten kann. Tja, ich muss echt warten, bevor ich etwas unterschreibe. Aber was ist mit Amerika? Wird sowas auch festgelegt in Verträgen, ob ich es einer Firma im Weit- Weg- Land anbieten kann?

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Vielleicht fragst du ihn einfach, wie er sich das vorstellt. Dann kann er dir ja ein Angebot unterbreiten

Das ist kein definierter Begriff. Darunter versteht jeder etwas anderes...

Das geht von einem GbR-Partner, mit dem man gemeinsam Geschäfte macht, bis zu den Lieferanten.