Gerichtsvollzieher beauftragen, wenn ich nur den Arbeitgeber kenne?
Hallo, seit Jahren schafft es ein Schuldner, umzuziehen und kein Einwohnermeldeamt kann Auskünfte geben.
Jetzt habe ich herausgefunden wo er arbeitet. Reicht es aus, den Arbeitgeber zu wissen, um einen Gerichtsvollzieher loszuschicken?
Danke
4 Antworten
Um den GV los zu schicken brauchst du natürlich erst einmal einen vollstreckbaren Titel. Dann kannst du dem GV natürlich den Arbeitgeber benennen. Wie der dann vorzugehen hat, weiß er selbst.
Mit welcher Berechtigung soll der GV dann eine Lohnpfändung durchführen?
Auf Grund deiner BEHAUPTUNG?
Der FS schreibt ja nicht, dass er den Gerichtsvollzieher zum Pfänden benötigt. Ich lasse durchaus oft Mahnungen etc. per Gerichtsvollzieher zustellen. Denn dieser bescheinigt nicht nur, dass der Schuldner einen Brief erhalten hat, sonder auch, was in diesem Brief drin stand.
Das ist natürlich klar. Auch ein Rechtsanwalt, den ich beauftrage, schreibt ja genau das, wofür ich bezahle. Der muss meine Angaben ja nicht prüfen.
Ohne Titel stellt der höchsten frömlich ein Schreiben zu. Wenn Sie pfänden wollen, oder die Vermögensauskunft fordern, braucht es einen Titel. Sonst könnte da ja jeder kommen und nichtsahnenden Bürgern das Gehalt pfänden.
Für eine Gehalts-/Lohnpfändung reicht - neben den sonstigen Voraussetzungen - die Angabe über den Arbeitgeber
Das kommt darauf an, ob sie bereits einen vollsteckbaren Titel gegen den Schuldner haben. Ohne Titel können Sie ja nicht vollstrecken lassen. Wenn Sie einen Titel haben, können Sie die Lohnpfändung betreiben.
Gehaltspfändung :) einfach mal googlen ;)
Den Gerichtsvollzieher kann man auch persönlich ohne Titel etc. gegen Entgelt beauftragen. Habe ich selbst auch schon oft gemacht