Ist ein Walnußbaum vor dem Gesetz mit einem Obstbaum vergleichbar?

2 Antworten

Das solltest du beim örtlichen Ordnungsamt hinterfragen, das kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein, aber ohne deine Erlaubnis ist das m. E. nicht zulässig.


Blindi56  08.05.2018, 18:53

Nein Deine tatsächlich nicht, aber die des Grünflächenamtes, da es ein wertvoller Laubbaum ist. Unfachgerechtes Beschneiden zur falschen Zeit kann an die 200 € Strafe kosten.

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Walnuß gilt nicht als Obstbaum zum Ertrag. Das ist das, worauf Dein Nachbar sich beruft, wenn er zu ungünstigsten Zeiten Äste entfernt. Zudem steht die Walnuß in Deutschland unter Artenschutz. Du kannst es sogar auf die Spitze treiben und Deinen Walnussbaum unter Denkmalschutz stellen lassen. Das kannst Du ganz einfach bei der Unteren Naturschutzbehörde Deiner Komune beantragen, dem wird in der Regel stattgegeben. Wenn Dein Nachbar dann doch mal an Deinem Baum rumschnippeln sollte, verstößt er gegen gleich mehrere Bundesgesetze. Und bei einem Verstoß gegen das Naturdenkmalgesetz können da ganz schnell mal Strafen von 5.000-25.000 Euro angesetzt werden. Da wird Dein Nachbar sich die Sache mit dem Schnippeln sicher überlegen.


Blindi56  08.05.2018, 18:51

Es reicht auch, ohne dass de runter Denkmalschutz steht, da es ein wertvoller Laubbaum ist. Den darf man nicht einfach beschneiden. wir (in NRW) mussten 'ne saftige Strafe zahlen, dabei haben wir zur richtige Zeit im August geschnitten, aber laut Baumexperten zu viel.... Man sollte also immer beim Ordnungsamt oder Grünflächenamt nachfragen (was bedeutet, Ihr könne dem Nachbarn da melden)

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