Update:

Ich habe am Wochenende noch einmal mit Schwiegermutter gesprochen, mir alle Unterlagen geben lassen und mit dem Landesamt für Brandenburg telefoniert.

Lt. dem Telefonat fällt das gepachtete Grundstück unter dem Kleingartengesetzt, d.h. es bedarf noch nicht einmal einer Fällgenehmigung für diesen Baum. Auch sind lt. diesem Gesetzt Bäume über 6m Höhe wohl nicht zulässig bzw. erwünscht.

Ich habe mir die Satzung durchgelesen, und ironischer Weise steht nichts davon drin, dass Walnussbäume verboten sind. Auch steht drin, dass der Garten frei zur nicht gewerblichen Erwirtschaftung von Obst dienen und nach eigenem Bedarf ästhetisch genutzt werden kann.

Ausserdem soll der Vogelschutz und größtmöglicher Respekt gegenüber der Natur gewährleistet sein. Die wiedersprechen sich echt selbst. Ich versuch es jetzt mal auf diese Schiene.

Da regen sich alle Politiker etc. über Umweltschutz, Feinstaub und Grünerhaltung auf und dann sowas. Wir wissen echt nicht mehr weiter...

Wenn jemand noch was weiß, immer her damit. Wir und der Walnussbaum, den es ans Fell gehen soll, sind für jeden Hinweis dankbar.

lG

BBB

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