Generalschlüssel der Arbeit verloren?
Folgender Fall:
Person A hat den Schlüssel offiziell vertraglich und darf laut Vertrag den Schlüssel eigentlich nicht weitergeben und bei Verlust würden 10tausend Euro kosten entstehen.
Person B ist der Arbeitskollege und besitzt keinen Schlüssel
Von der Arbeitsstelle (Abteilungsleiter) wird aber immer wieder erwartet, dass Person B auch mal Morgens kommt und die Tür aufschließt. Deshalb wird der Schlüssel von Person A immer innerhalb einer Schicht weitergegeben und untereinander getauscht.
Person B erhaltet sogar den Schlüssel auch mal von anderen Kollegen.
Person A und B erwähnen immer wieder beim Abteilungsleiter, dass Person B auch einen eigenen Schlüssel braucht. Abteilungsleiter ignoriert dies. Geschäftsleitung bekommt es nicht mit.
Nun hat Person B den Schlüssel verloren?
Was passiert?
Wer haftet?
Wie kann man dem Schadensersatz entgehen?
3 Antworten
Es gibt eine klare Anweisung, dass Person A den Schlüssel nicht weitergeben darf. Alles andere hätte man anders regeln müssen als eine Weitergabe unter der Hand. Haftung und Kündigung
Keine Ahnung, wenn bekannt ist, dass er den Schlüssel öfter mal weitergibt, macht es das noch schlimmer
Ganz klar A. Steht ja auch so im Vertrag. Er darf den Schlüssel nicht weitergeben. Bei Verlust entsteht eine Vertragsstrafe von 10.000 €.
A hat den Schlüssel weiter gegeben. Der Schlüssel ist verloren gegangen. A muss die Vertragsstrafe bezahlen.
Der Rest mit B war kein Problem von A. Er hätte sich vertraglich weigern müssen den Schlüssel an B zu geben.
Person A hat den Schlüssel offiziell vertraglich und darf laut Vertrag den Schlüssel eigentlich nicht weitergeben und bei Verlust würden 10tausend Euro kosten entstehen.
Person A haftet für den Verlust!
Wenn der Halter sagt, dass er den selbst Schlüssel verloren hat? Was passiert dann?