Gelten für Fahrräder Geschwindigkeitsbegrenzungen?

4 Antworten

Da hast du ganz andere Probleme, als die Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er Zone.

Beim Fahrrad bist du nicht verpflichtet, deine Geschwindigkeit zu messen, aber du solltest augenscheinlich deine Geschwindigkeit und Fahrweise anpassen. (War vor Jahren Thema in einer GalileoSendung.)

Jetzt kommt das große ABER.

Du bist nicht mit einem Fahrrad unterwegs, wenn das Teil über 45 km/h fährt.

Das ist dann ein Kraftfahrzeug.

Dazu kommt, dass dieses Kraftfahrzeug keinerlei Zulassung und ABE besitzt.

Dieses Kraftfahrzeug ist nicht versichert und kann, mangels fehlender Zulassung, auch nicht versichert werden.

Desweiteren bist du ohne Führerschein unterwegs, da es für ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug keine zuordnungsbare Führerscheinklasse geben kann.

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist da das kleinste Problem und wird bestimmt unter den Tisch fallen gelassen, während der Rest dich voll trifft.

Wie schon geantwortet wurde, gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen für alle Fahrzeugtypen gleichermaßen, wenn nicht anders angegeben.

Unabhängig davon dürftest du ein Fahrrad, welches einen elektrischen Antrieb bis über 45 km/h hat, überhaupt nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Dabei spielt es keine Rolle, wie schnell du tatsächlich fährst.

Auf für ein Fahrrad gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Aber da kämen dann sicherlich noch deutlich empfindlichere Strafen auf dich zu.

Grundsätzliche Höchstgeschwindigkeiten nach § 3 StVO gelten nur für Kraftfahrzeuge. Mit Schildern begrenzte Tempolimits gelten aber für alle Fahrzeuge.

Mit einem selbstgebauten Elektrofahrrad dürftest du aber gar nicht erst auf der Straße fahren. Das wäre dann ebenfalls strafbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO