Geldwäsche vor Gericht?

5 Antworten

Um einen möglichst guten Eindruck zu hinterlassen, sollte sie direkt zu Beginn der Verhandlung die volle Wahrheit offenlegen. Indem sie ehrlich und ohne Ausreden oder Beschönigungen schildert, was passiert ist, zeigt sie Einsicht und Verantwortungsbewusstsein. Dieses Verhalten könnte die Verhandlung nicht nur verkürzen, sondern auch positiv auf die Beurteilung durch das Gericht wirken.

an ihr Alter und ihre Arthrose hätte sie denken sollen, als sie vor der Entscheidung stand, das Ding zu drehen oder nicht!

aber keine Angst, die deutschen Gesetze sind viel zu zahm als dass sie in den Knast gehen müsste!


Gio96 
Beitragsersteller
 13.04.2025, 06:56

Denkst du sie bekommt Bewährung oder nur Geldstrafe ?

jennedeeen  13.04.2025, 06:59
@Gio96

Ohne Beweise für Vorsatz und angesichts ihres Alters und ihrer Gesundheit ist eine Geldstrafe oder Bewährung wahrscheinlicher als Haft. Entscheidend ist, dass sie ihre Täuschung durch den Ex glaubhaft darlegt. Ein Anwalt muss das untermauern.

Gio96 
Beitragsersteller
 13.04.2025, 07:01
@jennedeeen

Anwalt könnenwir uns leider nicht leisten

wir haben leider keine chatverläufe mehr

aber sie hat ein Chat Verlauf wo er sie gefragt hat ob sie zwei seiner Freunde bei sich melden könnte zum ein Bürgern hilft dieser Chat Verlauf irgendwas?

jennedeeen  13.04.2025, 07:05
@Gio96

Der Chatverlauf, in dem er Ihre Mutter um Hilfe für seine Freunde bittet, könnte zeigen, dass sie getäuscht wurde und nicht absichtlich handelte. Sie sollte das vor Gericht vorbringen und ihre Unwissenheit betonen. Ohne Anwalt: Pflichtverteidiger beantragen.

Gio96 
Beitragsersteller
 13.04.2025, 07:07
@jennedeeen

Der Gerichts Termin ist in einem Tag glaube so schnell kriegt sie keinen Pflicht Verteitiger mehr

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Zu einer Freiheitsstrafe wird es nicht kommen, wenn bereits mit Strafbefehl auf Geldstrafe erkannt wurde. Nach einem Einspruch gegen diesen gilt zwar kein Verschlechterungsverbot, aber dennoch ist keine all zu stark abweichende Strafe zu erwarten.

Zum eigentlichen Sachverhalt trägst du hier zu wenig vor, um eine adäquate Aussage über mögliche Verteidigungsmittel machen zu können, darüber hinaus ist dies über das Internet, dazu auch noch in einem öffentlichen Forum, sowieso unangemessen. Wenn deine Mutter unschuldig ist, wäre es sinnvoll, sich zu der Sache einzulassen. Für eine genaue Beurteilung der Sachlage ist aber ein Überblick über den gesamten Sachverhalt notwendig, insbesondere sollte Akteneinsicht genommen werden.

Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt. Es ist deiner Mutter dringlichst dazu zu raten, sich zeitnah an einen Verteidiger zu wenden. Sofern sie niemanden kennt, der sie verteidigen kann und hierzu auch bereit ist, wäre im Zweifel immer ein Fachanwalt für Strafrecht ein geeigneter Ansprechpartner.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Sie soll gar nichts sagen, sie muss einen Anwalt hinzu ziehen. Wenn ihr das nicht gemacht habt, liegt es ganz in der Hand des Gerichts


Gio96 
Beitragsersteller
 13.04.2025, 11:14

Die Verhandlung ist in einem Tag und einen anwalt können wir uns nicht leisten

Alles was bewiesen werden kann, kann sie auch eingestehen. Wichtiger ist, dass sie ihre Beteiligung als harmlos, naiv, unwissend o.ä. darstellt und das ihr kein Vorteil entstanden ist.