Geldgeschenke?

3 Antworten

Das Geschenk wird nicht angerechnet.

§11a SGB 2

(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit

1.

ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder

2.

sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.


Sollte es um Bürgergeld vom Jobcenter gehen, sollten Geldgeschenke bis auf jährlich 50 Euro als Einkommen angerechnet werden.

Abwarten was man dir schriftlich mitteilt und unter Umständen dann einen schriftlichen formlosen Widerspruch einlegen.


Viola1982 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 00:14

Bekomme Sozialhilfe

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isomatte  07.09.2024, 01:56
@Viola1982

Sollte auch beim Sozialamt gelten, habe ich zumindest im Internet gefunden.

Gibst Du im Internet einmal ein, Geldgeschenke SGB - Xll, da solltest Du einige Beiträge dazu finden.

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Nein, für 110€ kann dir niemand etwas abziehen.