Geldgeschenke?
Hallo,
Kann das Sozialamt die 110,00 Euro die mir meine Tante zum Geburtstag und für Kleidung überweisen hat anrechnen.
Bei mir war leider ein Wasserschaden wodurch Kleidung kaputt gegangen ist und ich kann mir leider nichts neues leisten und da hat meine Tante mir einmalig 110,00 Euro überweisen.
Nun habe ich Angst da die vom Sozialamt jetzt wissen wollen wofür das war, natürlich habe ich denen gleich mitgeteilt das es nur zum Geburtstag war und um mir Kleidung zu holen.
Weiß jemand ob sie mir das Anreichen und wieviel ziehen sie mir dann vom Geld ab?
3 Antworten
Das Geschenk wird nicht angerechnet.
§11a SGB 2
(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
1.
ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
2.
sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
Sollte es um Bürgergeld vom Jobcenter gehen, sollten Geldgeschenke bis auf jährlich 50 Euro als Einkommen angerechnet werden.
Abwarten was man dir schriftlich mitteilt und unter Umständen dann einen schriftlichen formlosen Widerspruch einlegen.
Sollte auch beim Sozialamt gelten, habe ich zumindest im Internet gefunden.
Gibst Du im Internet einmal ein, Geldgeschenke SGB - Xll, da solltest Du einige Beiträge dazu finden.
Nein, für 110€ kann dir niemand etwas abziehen.
geldgeschenke über 50 euro werden angerechnet als einkommen