Geld zum überbrücken vom Amt erhalten?
Hallo, ich habe 2021 angefangen mein Abitur nachzuholen, was ich kürzlich bestanden habe und nächste Woche darf ich mein Abiturzeugnis abholen. Zudem beginne ich ab September eine zweite Ausbildung.
Anfangs habe ich neben dem Abitur noch auf Teilzeitbasis gearbeitet und bin dann Anfang 2023 auf Bafög umgestiegen, habe aber weiterhin in derselben Firma als Minijobberin gearbeitet. Ich habe letzten Monat den Antrag auf der Arbeit eingereicht mehr Stunden, also wieder Steuerpflichtig arbeiten zu können als Überbrückung, allerdings meinte die neue HL, dass diese mir erst Ende dieser Woche Bescheid geben kann.
Ich mache mir sorgen, dass der neue HL für so eine kurze Zeit keine Stundenerhöhung erlaubt, weil ich dann gucken müsste wie ich über die Runden komme. Ich wohne zwar nicht alleine, sondern mit meinen Freund zusammen, aber dennoch muss ich Miete, Versicherungen, die gesetzliche und so bezahlen.. und da sind ca. 300 Euro die ich aus meinem Minijob derzeit bekomme viel zu wenig…
könnte ich seitens des Arbeitsamtes Leistungen in Anspruch nehmen? Wenn ja, welche Möglichkeiten hätte ich?
Arbeitslosengeld 1 würde mir ja wahrscheinlich nichts bringen, soweit ich weiß zählt Bafög nicht als Gehalt, also denke ich, dass es nicht für eine ALG 1 Berechnung berücksichtigt wird.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Seitens des Arbeitsamtes gar keine, wenn Du nicht arbeitslos bist.
Würde ggf. bis Ausbildungsbeginn im September funktionieren, sofern Du bis dahin nur einen Minijob hast.
Anspruch auf die Leistung vorausgesetzt.
Eventuell auch oder zusätzlich aufstockendes Bürgergeld. Das Einkommen des Freundes würde hierbei jedoch mit berücksichtigt, wenn Ihr länger als ein Jahr zusammenlebt.
Der Tipp mit dem Unterhalt durch Eltern von @Wiesel ist auch nicht falsch.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/sannarif/1465058387069_nmmslarge__15_164_540_540_6e44de45534cc81cd37fd70c260a33ea.jpg?v=1465058389000)
Meine Eltern müssten mit glaube ich gar kein Unterhalt zahlen, denn 1) ich habe schon eine Berufsausbildung abgeschlossen und 2) ich bin 27 und 3) habe ich Geschwister und meine Eltern verdienen jetzt auch nicht so viel.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wiesel1978/1568040223384_nmmslarge__492_472_2319_2319_32abe0f875740f2ad140c4a79a7c54f4.jpg?v=1568040223000)
ALG1 müsstest Du erst einmal schauen, wie lange Du im Vorfeld sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Daraus ergibt sich eine Anspruchsberechtigung.
Weiter gibt es Überbrückungs BAföG.
Je nach Alter sind auch Deine Eltern unterhaltsverpflichtet.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/sannarif/1465058387069_nmmslarge__15_164_540_540_6e44de45534cc81cd37fd70c260a33ea.jpg?v=1465058389000)
Ich habe die letzen 1 1/2 Jahre neben Bafög nur den Minijob ausgeübt und musste keine Steuern und sozialabgaben vollrichten, davor habe ich seitdem ich aus der Ausbildung war immer gearbeitet, höchstens 2 Monate als Übergang nicht.
Ich bin 27, glaube nicht, dass die da noch zahlen müssen.