Geld zum überbrücken vom Amt erhalten?

2 Antworten

Seitens des Arbeitsamtes gar keine, wenn Du nicht arbeitslos bist.

Würde ggf. bis Ausbildungsbeginn im September funktionieren, sofern Du bis dahin nur einen Minijob hast.

Anspruch auf die Leistung vorausgesetzt.

Eventuell auch oder zusätzlich aufstockendes Bürgergeld. Das Einkommen des Freundes würde hierbei jedoch mit berücksichtigt, wenn Ihr länger als ein Jahr zusammenlebt.

Der Tipp mit dem Unterhalt durch Eltern von @Wiesel ist auch nicht falsch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

sannarif 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 15:37

Meine Eltern müssten mit glaube ich gar kein Unterhalt zahlen, denn 1) ich habe schon eine Berufsausbildung abgeschlossen und 2) ich bin 27 und 3) habe ich Geschwister und meine Eltern verdienen jetzt auch nicht so viel.

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ALG1 müsstest Du erst einmal schauen, wie lange Du im Vorfeld sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Daraus ergibt sich eine Anspruchsberechtigung.

Weiter gibt es Überbrückungs BAföG.

Je nach Alter sind auch Deine Eltern unterhaltsverpflichtet.


sannarif 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 15:36

Ich habe die letzen 1 1/2 Jahre neben Bafög nur den Minijob ausgeübt und musste keine Steuern und sozialabgaben vollrichten, davor habe ich seitdem ich aus der Ausbildung war immer gearbeitet, höchstens 2 Monate als Übergang nicht.

Ich bin 27, glaube nicht, dass die da noch zahlen müssen.

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