Geld reicht nicht, arbeitgeber stellt sich quer was nun?
Hallo,
Ich habe leider meinen Job verloren, die Firma in der ich angestellt war ging leider pleite.
Ich wurde in eine zeitsrbeitsfirma vermittelt laut vertag 40 Stunden in der Woche für ein fix Gehalt.
Die Firma in die ich vermittelt wurde (im Rahmen der Anstellung der zeitarbeitsfirma)
Bucht mich nur für 26 Stunden in der Woche.
Heißt seit 2 Monaten erhalte ich nur wenig Geld, das reicht nicht ganz.
Also wollte ich noch einen 450 Euro jib annehmen was mein AG jedoch verbietet.
Die Begründung: dies ist der Hauptjob und die Zeiten können sich jederzeit ändern (mehr Stunden oder andere arbeitzeiten).
Somit wäre ich für den hauptjob nicht mehr flexibel.
Jedoch trotz mehrfacher Anfrage hat sich bis heute nichts geändert, auch keine Vermittlung in eine andere Firma mit mehr Stunden.
Ich habe versucht aufstockende Leistung zu beantragen, jedoch keine Chance da ich vollzeit angestellt bin und ja eigentlich (auf eigentlich liegt hier die betonung) laut Vergütung im vertag genug verdienen würde.
Mit wurde geraten mir einen Nebenkosten zu suchen.
Und genau da liegt das Problem, da der AG dies ja verbietet.
Ich bin zwar auf der Suche nach einem anderen Job, nur habe ich noch keine Zusage und das Geld fehlt.
Wie hier nun am besten vorgehen?
4 Antworten
Ich würde hier einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen.
Eigentlich sollte es ja so sein, daß es das Problem Deines AGs ist (nennt man unternehmerisches Risiko), wenn er nix für Dich zu tun hat. Du müßtest meiner Meinung nach also das volle Gehalt bekommen. Aber ob es im Zeitarbeitsbereich Ausnahmeregelungen gibt, kann ich Dir nicht sagen!
Das volle Gehalt muss der AG leider nicht zwingend bezahlen, wenn der AN nicht vermittelt ist. Das ist eine Besonderheit bei Zeitarbeit.
Allerdings muss! die entsprechende Regelung eindeutig und klar verständlich im Arbeitsvertrag geregelt sein. Volles Gehalt bei voller Arbeitsleistung, Grundgehalt in Fällen der Nichtvermittlung. Somit muss im Arbeitsvertrag unter der Rubrik "Gehalt" ein Grundgehalt und einen Zuschlag bei Vermittlung angegebenDass ein AG dem AN bei Nichtbeschäftigung unter Gehaltsabsenkung verbietet, sich anderweitig sein Gehalt zu verdienen, ist besonders dann zu hinterfragen, wenn der AG nur ein sehr niedriges Grundgehalt bezahlt.
Infrage kommen könnte ein Leistungsanspruch aus Sozialleistungen. Das muss mit dem Jobcenter anhand des AV und den Arbeitsdaten geklärt werden.
Wenn keine Rechtsschutzversicherung / gewerkschaftliche Vertretung besteht, wäre ich zunächst, wegen der Kosten sehr vorsichtig, einen Rechtsstreit zu eröffnen. Ob die Möglichkeit eines Antrag auf Prozesskostenhilfe sinnvoll sein könnte, kann gleichfalls im Jobcenter abgeklärt werden.
laut vertag 40 Stunden in der Woche für ein fix Gehalt.
Na dann würde ich dass Gehalt mal einfordern. Juckt dich doch nicht wie viele Stunden sie doch beschäftigen wenn das Gehalt festgeschrieben ist.
Arbeitsvertrag gilt für beide Seiten. Wenn da steht dass du ein festes Gehalt kriegst, bekommst du das.
Du kannst dich auf die vertraglich festgehaltene Arbeitszeit berufen. Denn diese sind nicht nur für dich bindend. Wenn sie dich nicht mehr beschäftigen, ist das nicht dein Problem. Aber Du hast ja für diese Zeit zur Verfügung zu stehen. Sie können bei festen Gehalt auch nicht einfach Lohn einbehalten, nur weil sie dich weniger arbeiten lassen.
Ansonsten müssen sie den Vertrag anpassen und deine Stunden reduzieren. Und dann hast Du auch wieder andere Karten für übrige Maßnahmen.
Ich weiss ja nicht, wie das in DE so gehandhabt wird, aber wenn bei uns in der Schweiz ein Vertrag mit einer geregelten Arbeitszeit von 40 Stunden festgesetzt wird, dann hat der AG diese Stunden auch zu finanzieren. Selbst dann, wenn er mir nicht genug Arbeit geben kann. Das gehört zum Arbeitgeberrisiko und er hat dafür aufzukommen. Genau dafür hat man ja Verträge.
Sollte der AG dauerhaft nur diese Anzahl Stunden anbieten können, muss der Anstellungsvertrag gewechselt werden. Damit hast du dann aber auch wieder genügend zeitliche Reserven, um einen anderen Job wahrnehmen zu können.