Geld als Schüler verdienen, Gewerbe anmelden?

6 Antworten

Solltest du Zeitungen / Werbeblätter austragen wollen brauchst die Unterschrift der Eltern. An einen Gewerbeschein musst bei diesen Summen nicht denken.

Betrifft auch jeden anderen Minijob, bei deinem Alter ist die Unterschrift der Eltern Pflicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.

Ich denke aber, das du mit einem Minijob besser dran bist. Zudem stellt sich auch die Frage,wie alt du eigentlich bist.


ChaosFreak33 
Beitragsersteller
 10.05.2022, 13:19

Okay, danke

Bin 15

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Die Gewerbeordnung kennt keine Freibeträge. Ein Gewerbe ist eine selbständige, dauerhafte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Wie hoch dieser Gewinn ist, ist völlig unerheblich. Wird einer solchen Tätigkeit nachgegangen, ist diese auch anzumelden.

Das Problem: Der einzig legale Weg für einen Minderjährigen, einen Gewerbebetrieb zu führen, ist mittels einer Genehmigung der Eltern und des Familiengerichts. Das ergibt sich aus § 112 BGB. Ein Gewerbe "auf jemand anderen anzumelden" oder "von jemand anderem anzumelden", wie hier in einer anderen Antwort vorgeschlagen, gibt es in Deutschland nicht: Meldet beispielsweise deine Mutter Gewerbe an, ist sie die Gewerbetreibende, nicht du, womit sie auch für all das haftet was du so treibst. Kein klar denkendes Elternteil macht das mit...

Die beim Familiengericht wollen außerdem sehen, dass du für die Angelegenheit reif genug bist, dich das Ganze nicht von deinem Hauptberuf als Schüler ablenkt und das Vorhaben ausreichend durchgeplant ist. Das heißt in aller Regel mindestens ein Businessplan. Damit wärst du im Sinne des Gewerbebetriebes voll geschäftsfähig.

Mitteilen musst du das Ganze dann zusätzlich unter anderem noch dem Finanzamt, der Krankenkasse, der IHK und einigen anderen... Das ist also nichts, was man mal so aus Spaß macht.

Meldest du kein Gewerbe an und gehst trotzdem einer gewerblichen Tätigkeit nach, begehst du mindestens eine Ordnungswidrigkeit auf die ein Bußgeld von bis zu 1.000 € droht (§ 146 GewO). Wenn das Finanzamt den Gewinn schätzt (was sie tun werden!), kann bei etwas höheren Beträgen schnell auch noch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO hinzu kommen.

Ganz ehrlich: Für 150€ im Monat lohnt sich der Aufwand fünfmal nicht. In deinem Alter ist es weitaus sinnvoller, Zeitungen auszutragen oder Regale einzuräumen - selbständig machen kannst du dich später immer noch, dann aber bitte wohl überlegt und geplant.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter

Sobald du mit einer Tätigkeit Geld verdienen willst, ist das ein meldepflichtiges Gewerbe. Das kannst aber erst anmelden, wenn du volljährig bist. Ausnahmen sind sehr selten (egal wie oft das anders gesagt wird)

Immer dann, wenn derartige Summen (aus der Sicht eines Schülers!!) genannt werden und "online" erwähnt wird, klingelt es bei mir laut. ;-)

Um was genau handelt es sich denn? Wenn dazu noch Gewerbe lesbar wird, gibt es den ganz roten Alarm, die meisten dieser Angebote halte ich für - sorry - Abzockerei.


ChaosFreak33 
Beitragsersteller
 10.05.2022, 13:32

Es geht darum Lyrics von Liedern rauszuschreiben. Also ich schreibe die Lyrics raus, und bekomme dafür Geld. Soweit ich es überblicken kann ist das auch seriös, habe mich schon erkundigt und schlau gemacht.

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SirKermit  10.05.2022, 13:38
@ChaosFreak33

Lyrics, die man im Browser sieht, abschreiben? Oder wie muss ich das verstehen?

Wenn du da gewerblich machst, dann stellt sich mir die Frage, was damit passiert und wie die rechtliche Lage aussieht.

Mal davon abgesehen, dass du erst mit 18 ein Gewerbe anmelden kannst, darunter nur mit Zustimmung der Eltern und des Familiengerichts: https://www.ihk.de/regensburg/hauptnavigation/fachthemen/recht/wirtschafts-und-gewerberecht/gewerberecht/gewerbeausuebung-durch-minderjaehrige-1350604?view=

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