Geklautes Handy bei eBay gekauft. Polizei ruft nach 1 1/2 Jahren an. Was kann passieren?
Hallo!
Ich habe vor etwa 1 1/2 Jahren auf eBay Kleinanzeigen ein Handy gekauft, neu. Jetzt ruft mich vorhin eine Nummer an, am Telefon ein Polizist. Dieser sagt mir, dass mein Handy geklaut sei und dass ich am Freitag zur örtlichen Polizeistation kommen solle, mit allen Unterlagen, die ich habe. Ich habe die Paypal Transaktionsbestätigung und einen "Kaufvertrag". Was kann passieren? Muss ich mein Handy abgeben?
Danke!
12 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
An gestohlener Ware kann kein Eigentum erworben werden. Heißt erst mal das du es abgeben musst. Dir bleibt der Weg den Käufer zu verklagen.
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An gestohlenen Gütern kann man in Deutschland kein Eigentum erwerben.
Das Handy gehört insofern dem ursprünglichem Eigentümer und muss an diesen zurückgegeben werden.
Sofern du nicht vorsätzlich Diebesgut gekauft hast, passiert dir allerdings sonst nichts weiter, da Hehlerei Vorsatz - d.h. die Kenntnis oder das Vermuten ("hätte wissen müssen"), dass es sich um gestohlene Ware handelt - erfordert.
Der Verkäufer hat dir gegenüber allerdings den Kaufvertrag nicht erfüllt, da er dir nicht wie vereinbart das Eigentum übertragen konnte. Aus diesem Grund hast du theoretisch einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer auf Lieferung oder Geldersatz - wenn denn bei dem etwas zu holen ist.
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Ja, dein Handy wirst du abgeben müssen.
Ob es weitere Folgen für dich haben wird, kommt darauf an ob man Anhand des Kaufvertrages (extrem unrealistisch niedriger Preis) auf die Idee kommen könnte das man hätte wissen müssen das das irgendwas nicht stimmen kann.
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Wobei bei gebrauchten Geräten auch ein sehr niedriger Preis regelmäßig kein ausreichender Indikator ist.
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Schau mal, da gibt es schon jede menge Beiträge. Einfach mal Googln oder bei gutefrage kucken.
Viel Glück mit der Polizei. Strafe sollte dir keine blühen:)
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Sofern das Handy tatsächlich geklaut wurde, wirst du es leider abgeben müssen obwohl du dafür bezahlt hast. Der ursprüngliche Eigentümer hat ein Recht auf sein Handy und du hast ein Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer (der mutmaßliche Dieb).
Hä? Der Fragesteller ist der Käufer.