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Antwort
Sofern das Handy tatsächlich geklaut wurde, wirst du es leider abgeben müssen obwohl du dafür bezahlt hast. Der ursprüngliche Eigentümer hat ein Recht auf sein Handy und du hast ein Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer (der mutmaßliche Dieb).