Geht das gut (Bafög)?

3 Antworten

Na, wieder so ein schlauer. Das BAföG Amt verlangt einen Mietvertrag und eine Meldebescheinigung. Du musst also „offiziell“ zu deinem Onkel ziehen. Der Vermieter des Onkels muss zustimmen, ansonsten kann es Ärger geben, wenn er ohne Wissen des Vermieters einen Untermietvertrag schließt. Es könnte also Ärger für ihn geben. Für dich gilt nur. Solange du da offiziell gemeldet bist und Miete zahlst, steht dir die Wohnpauschale zu. Wo du dich wirklich aufhältst ist deine Sache.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Moneymaxxing 
Beitragsersteller
 03.10.2022, 18:32

Und wenn mein Onkel der Eigentümer ist

Das kann man so machen, und es wird auch keiner nachprüfen.


ErsterSchnee  03.10.2022, 15:59

Bis auf das Finanzamt - beim Vermieter...

Das ist eben Betrug und das weißt du