Gehört Tv Gerät zur Erstausstattung?
Ich muss eine Liste für das Jobcenter schreiben wegen Erstausstattung.
Ich habe halt alles aufgeschrieben, habe einen sozialhelfer, der sagte schreib tv Gerät mit drauf.
Hab ich dann gemacht.
Ich finde es ein wenig komisch und Frage mich ob das überhaupt zur erstausstattung gehört.
Also ob man dafür überhaupt Geld bekommt.
Freue mich über antworten/ eure Erfahrungen
.....
5 Antworten
Ein einfacher TV - und PC - sind zwar heute keine Luxusgüter mehr, dennoch entschied das Bundessozialgericht am 24.02.2011 in einem Urteil mit dem AZ.: B 14 AS 75 / 10 R das ein TV - nicht mehr als Erstausstattung anerkannt und übernommen werden muss.
Kannst also alles aufschreiben was du möchtest, dass was nicht anerkannt bzw.übernommen wird, streicht man dir dann eh weg, dann bleibt nur der fristgerechte schriftliche formlose Widerspruch und ggf.die kostenlose Klage vor dem Sozialgericht.
Könntest dann ggf.einen schriftlichen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen für einen einfachen TV - stellen.
Der Fernseher gehört aktuell zu den "nicht Pfändbaren" Gegenständen die man dir im Schuldenfall in einer Wohung unbedingt lassen muss. Von daher kann man auch mit etwas Kreativität argumentieren, dass ein Fernseher in jeder Wohung vorhanden sein sollte und daher zur Grundausstattung gehört.
Wie auch immer. Schreibs mit auf. Mehr als das du ihn von der Liste gestrichen bekommst kann dir nicht passieren.
Jeder Mensch hat ein Recht darauf, Nachrichten zu empfangen. Der Fernseher ist hier das beliebteste Medium, um sich zu informieren und auf dem aktuellsten Stand zu halten.
Damit gehört der Fernseher auch zur Erstausstattung. Ich denke nicht, dass es hier Schwierigkeiten geben wird.
Nein, nicht mehr. Das Jobcenter wird das ablehnen mit dem Hinweis, dass ein Radio als Informationsmedium ausreicht.
Demnach ja: