Erstausstattung für die Wohnung - Jobcenter?

3 Antworten

Die Vorraussetzungen erfülle ich soweit

heißt, Du bist bereits im Leistungsbezug?

Desweiteren schreibst Du in einer vorangegangenen Frage, dass Ihr schon sehr gut ausgestattet seid - und ! dass Ihr zusammenziehen möchtet. Das ist für das JC kein Anlass Auszubildenden eine Ersteinrichtung oder Teile dafür zu gewähren. Junioren U25 haben regelmäßig keinen eigenen Anspruch auf Leistungen nach SGB II.

Man kann sich auch gebrauchte Möbel ( Sozialkaufhaus / Ebay-Kleinanzeigen / Rundruf im Verwandten-/Freundes- bzw. Familienkreis ) besorgen - muss man nur etwas länger schauen. Wenn man nur ein geringes Budget hat, muss man sich halt bescheiden.


jbcci 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 08:58

Ich habe mit dem Servicecenter vom Jobcenter telefoniert, alle Daten telefonisch durchgegeben und die Mitarbeiterin hat mir gesagt das ich alle Vorraussetzungen erfülle.

Und ja einen Großteil habe ich bereits aus eigener Tasche bezahlt, man kann aber auch einen Teil der Erstausstattung beantragen und nicht alle Möbelstücke. Die Wohnung die ich beziehen werde hat keine Küche und eine Küche aus eigenen Mitteln kann ich nicht bestreiten, bzw. sind meine Ersparnisse aufgebraucht und ohne Küche kann man nunmal schlecht leben. Dazu kommen Sachen wie eine Matratze etc.

0
wilees  10.11.2019, 11:07
@jbcci

Weißt Du auf irgendwelche telefonischen Aussagen eines/r SB des JC ( allgemein von Behördenangestellten ) gebe ich persönlich recht wenig. Erst ein Antrag wird entscheiden ob Du die Voraussetzungen erfüllst und wieviel Du im Falle X noch für die Planung der Küche bekommen wirst.

https://www.hartziv.org/erstausstattung-bei-hartz-iv.html

In den meisten Fällen kann man aber von einem Betrag um die 1.000 Euro für einen 1-Personen-Haushalt ausgehen, der für die Erstausstattung der Wohnung vom Jobcenter übernommen wird.

wohlgemerkt 1000 Euro für eine komplette Erstausstattung - selbst wenn es insgesamt 1500 Euro geben sollte , bleibt für "Deine" Küche nicht viel übrig, da Dein Freund wohl keinen Anspruch hat.

https://www.hartziv.org/erstausstattung-bei-hartz-iv.html

Grundsätzlich können Leistungsbezieher nach dem SGB II die Beihilfe zur Erstausstattung für die Wohnung beim Auszug aus dem elterlichen Haus (Erstbezug einer Wohnung), sofern der Umzug in einen eigenen Hausstand durch das zuständige Jobcenter genehmigt wurde

Zu Deiner Vorstellung - welche Beträge in etwa bewilligt werden könnten :

https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but-rilis/AE-Neuwied-LK---22.08.2007.pdf

0

Du listet alles auf, was Du benötigst und formulierst das in Deinem Antrag.

Der Aussensienst des Jobcenters schaut dann Deine Wohnung an und notiert, was benötigt wird und was schon vorhanden ist. Danach erfolgt der Bewilligingsbescheid und die Überweisung der notwendigen Mittel. Einkaufen musst Du selber.

Manche Jobcenter geben auch Gutscheine oder verweisen an Kaufhäuser für Arme oder ein Mix aus diesen Möglichkeiten.


jbcci 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 08:51

Ja den Antrag habe ich schon formuliert, nur ist es so das ich erst im Februar nächstes Jahr ausziehe und deswegen gerne im Vorhinein die Möbel einkaufen möchte. Eine Besichtigung ist dementsprechend nicht möglich.

Und ich würde gerne die Sachen bei Ebay Kleinanzeigen kaufen, eine Freundin von mir hatte aber Gutscheine für das Sozialkaufhaus und hat dort nichts gefunden. Auf ebay Kleinanzeigen hat sie teilweise bessere und günstigere Sachen gefunden aber das Jobcenter war nicht damit einverstanden den Gutschein in Geld umzuwandeln obwohl sie willig war die Einkäufe auch zu belegen.

0

Was verstehst du unter den Voraussetzungen? Wenn ihr noch in der Ausbildung seid, sind in erster Linie eure Eltern für euren Lebensunterhalt und auch die Kosten der Unterkunft verantwortlich.

In manchen Kommunen wirst du auf Gutscheine für ein second-hand Kaufhaus verwiesen.


jbcci 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 08:55

Ich habe mit dem Servicecenter vom Jobcenter telefoniert, alle Daten telefonisch durchgegeben und die Mitarbeiterin hat mir gesagt das ich alle Vorraussetzungen erfülle.

Ja genau das ist das Problem, ich würde die Sachen gerne bei Ebay Kleinanzeigen kaufen. Eine Mitarbeiterin des Jobcenters meinte zu mir ich soll in den Antrag mit reinschreiben, dass ich die Leistung als Bargeld und nicht in Form von Gutscheinen erhalten möchte ich finde aber das eine solche Formulierung nicht gut ankommt. Ich bin aber gewillt alles zu Belegen und möchte mich ehrlich gesagt auch garnicht mit dem Jobcenter anlegen, indem ich Unfug mit dem Geld treibe. Ich finde es nur schwierig ein Vertrauensverhältnis im Voraus zu schaffen.

0