Erneute Erstausstattung beim Jobcenter?
Hey ich hab mal ne Frage, da ich mich mit diesen Dingen kaum auskenne.
Wenn jemand vor ca.8-10 Jahren mal kurz vom Amt gelebt hatte und dann längere Zeit nicht mehr und nun aufgrund von Krankheiten wieder vom Amt leben muss, steht ihm bei einem Neuantrag eine Erstausstattung zu? da viele Geräte, Bett usw. in all den Jahren kaputt gegangen sind (3 Umzüge) und er diese nicht neu beschaffen kann. Es würde Alg2 sein so wie Ichs verstanden habe. Es wäre der zweite Antrag für Erstausstattung der Wohnung.
Ich frage nur für jemanden, ich bin Student und bekomme Bafög und arbeite, mir steht so oder so während meines Studiums so etwas nicht zu :)
danke für die Hilfe
5 Antworten
steht ihm bei einem Neuantrag eine Erstausstattung zu?
Normalerweise Nein. Eine Erstausstattung gibt es nur für Haushalts- bzw. für Wohnungseinrichtungsgegenstände, die man zuvor noch nicht besessen hat.
In allen anderen Fällen handelt es sich um Ersatzbeschaffungen. Das Jobcenter kann sicherlich auf Antrag ein Darlehen hierfür gewähren.
Oh okay also sind das verschiedene Dinge, weiß ich Bescheid danke :)
Eine Erstausstattung gibt es wie der Name es schon sagt beim Erstbezug einer eigenen Wohnung, wenn man z.B.bei den Eltern auszieht und Bedarf bestehen würde.
Im Regelbedarf für den Lebensunterhalt ist für Ersatzanschaffungen eine Pauschale enthalten, die man ansparen sollte, um solche Sachen ersetzen zu können.
Bei Bedarf kann es dann auf schriftlichen formlosen Antrag ein zinsloses Darlehen geben, welches dann im Regelfall mit max. 10 % vom maßgebenden Regelbedarf verrechnet wird.
Derzeit wären das bei z.B.einem Single von 446 Euro Regelbedarf dann max. 44,60 Euro.
Es gibt aber auch Ausnahmen, wie z.B.nach einer Trennung vom Partner, einem Wohnungsbrand ohne Versicherungsschutz, oder einem längeren Haftaufenthalt von mehr als 6 Monaten.
Siehe dazu meine Antwort auf eine ähnliche Frage vor ein paar Tagen.
"ERST" heißt aber zum ersten Mal. Vielleicht erinnerst du dich noch an dein erstes Mal. Das zweite Mal ist jedenfalls nicht das erste Mal ;-).
Das ist dann eine Wiederholung - kennt man ja aus dem Fernsehen. Dafür, also für eine Wiederbeschaffung, gibt es einen Ansparbetrag im § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts von rund 50,- € pro Monat. Und wenn man nicht ansparen konnte - etwa, wie im vorliegenden Fall, weil man neu ALG II bezieht -, gibt es ein Darlehen nach SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen Absatz 1, das dann mit dem künftigen Ansparbetrag abgestottert wird, sogar mit weniger, nämlich mit derzeit maximal 44,60 € im Monat.
Gruß aus Berlin, Gerd
Oh okay, keine Ahnung was der so an Möbeln komplett alles braucht und er wohnt auch schon in der Wohnung aber meint er bräuchte neue Möbel 😒 naja danke für die Auskunft weiß ich Bescheid :)
Meiner Meinung nach ist das eine Ermessenssache. Hier wäre zunächst zu klären, wie und warum er seine kaputten Möbel nicht selbst ersetzt hat, als Einkommen da war. Sofern das schlüssig erklärt wird, wäre mEa eine erneute Erstausstattung mgl.
Hilfsweise würde definitiv ein Darlehn gewährt.
Er hatte kein eigenes einkommen, sondern wurde von den Eltern finanziert und hatte ab und an mal Minijobs,
Vielleicht hat jemand Mitleid mit ihm. Ich denke er sollte sich Hilfe suchen…
Naja man kann helfen aber nur wenn derjenige die Hilfe auch annimmt :(
Wie Du selbst schreibst, sollen kaputtgegangen Möbel ersetzt werden. Im rechtlichen Sinn handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung. Vom Jobcenter kann daher allenfalls ein Darlehen gewährt werden, das ab dem Folgemonat ratenweise zurückgezahlt werden muss.
okay also ist eine Erstausstattung nur für einen Umzug?
Eine ERSTausttattung wird dann gewährt, wenn vorher keine eigenen Möbel da waren, also z.B. beim Umzug in die erste eigene Wohnung, nach einer Trennung, nach Obdachlosigkeit oder Haftentlassung.
Oh okay danke für die Auskunft :)