Gehaltsvorstellung in Bewerbung gefordert, obwohl das Gehalt bereits im Stellenangebot aufgeführt ist?
Ich schreibe gerade eine Bewerbung, in der ich meine Gehaltsvorstellungen angeben soll. Nun steht in dem Stellenangebot bereits geschrieben, wie hoch der Stundenlohn ausfällt und dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt wird. Soll ich dann einfach das nochmal in die Bewerbung schreiben oder kann ich es weglassen?
3 Antworten
der Hinweis, dass die in der Ausschreibung genannten Aussagen zu ... auch deinen Vorstellungen entsprechen, reicht völlig aus
wenn in der ausschreibung eine gehaltsvorstellung erwartet wird, sollte man immer eine angeben. man will damit i.d.r. nicht "mit gewalt" den billigsten einstellen, sondern ausreißer in beiden richtungen identifizieren; wobei das hier mit schon genannten einkommensangaben kaum der fall sein wird.
orientiere dich an diesen werden und formuliere das so: "meine gehaltsvorstellung beträgt xxx € monatlich und ist innerhalb der noch bekannten rahmenbedingungen verhandelbar." wenn du einen monatsbetrag nennst, ist das in diesem stadium noch unverbindlicher, weil sonderzahlungen etc. draußen bleiben.
hey Maik,
es wäre natürlich interessant die Stellenanzeige einmal zu sehen.
Mir fallen hier jetzt mehrere Möglichkeiten ein, ohne die Anzeige gesehen zu haben möchte ich dazu aber nichts (falsches) sagen.
Was du auf keine Fall machen solltest ist die Angabe einfach wegfallen zu lassen. Das zeigt lediglich, dass du nicht aufmerksam liest und disqualifiziert dich meist schon im Voraus.
Viel Erfolg!