unverschuldeter Autounfall- wirtschaftlicher Totalschaden?

2 Antworten

Du bekommst den Leihwagen von der Versicherung bezahlt, für maximal 14 Tage. Wenn die Autovermietung nicht direkt mit der Versicherung abrechnet, gehst du in Vorkasse. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhältst du den Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert, wenn du den Unfallwagen selbst verkaufst).

Als Geschädigter hast du das Recht, dir einen eigenen Anwalt für Verkehrsrecht deiner Wahl zu nehmen und den muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

Ich kann auch nur ganz dringend dazu raten, das zu machen. Es ist inzwischen nämlich allgemein bekannt, dass die Versicherungen regelmäßig versuchen, Geschädigte hemmungslos über den Tisch zu ziehen, die sich keinen Anwalt nehmen und mit denen sie es machen können, weil sie keine Anhnung von den ganzen juristischen Fallstricken haben.

Dein Anwalt kann dir dann ganz genau sagen, welche Rechte du hast und dir alle deine Fragen beantworten. Er erldigt auch den gesamtenm Schjriftverkehr für dich. Am besten ist es, wenn du in deinem Bekanntenkreis jemanden hast, der dir einen empfehlen kann, weil er mit dem gute Erfahrungen gemacht hat.

Vor allem fordert dein eigener RA auch alles das ein, was dir zusteht und was weder Gutachter noch Werkstatt und erst Recht nicht irgendeine Versicherung freiwillig fordert oder rausrückt.

Ich hatte so eine Situation noch nicht und würde gerne wissen, was ich darf und was nicht.

Eben. Genau das sagt dir alles dein Rechtsanwalt.