Geburtstag mit 100 Personen in Vereinshalle?
Moin, im Internet kann ich leider nichts darüber finden. Alles bezieht sich auf irgendwelche Corona Verordnungen, die Stand heute, keinen Einfluss darauf haben.
Und zwar haben wir einen Sportverein, um genau zu sein einen Skateboardverein und dazugehörig eine Halle, die Aktuell aber noch im Bau ist. Besucher und Helfer zum Bauen dürfen wir aber trotzdem jederzeit empfangen.
jetzt wurde einer unserer Vereinsmitglieder gefragt ob sein Freund nicht seinen 30. Geburtstag in der Halle feiern dürfte, wo bis zu 100 Personen kommen könnten.
Ist das erlaubt oder gilt das schon als Großveranstaltung? Müssen wir sowas als Verein anmelden?
Das, was wir bislang finden, sind alles irgendwelche Wischi-Waschi aussagen und nirgends wird Nägeln mit Köpfen gemacht.
Wisst ihr da mehr?
2 Antworten
Als Verein seid ihr lediglich der Vermieter, ist ja keine Vereinsveranstaltung.
Also Mietvertrag aufsetzen und den Rest muss der Mieter regeln.
das wirste dann wohl unter dem aspekt finden.
Versammlunsgrecht
Für Versammlungen in geschlossenen Räumen besteht generell keine Anmeldepflicht. Dies liegt daran, dass Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge wegen der unbegrenzten Teilnehmerzahl eine größere Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen als auf geschlossene Räume beschränkte Versammlungen.
EDIT: ich bin scheinbar blind. Ich habe den zweiten Teil nicht gelesen. Mein Fehler.
Ja, das Ding ist jetzt allerdings, gelten wir als Öffentliche Veranstaltung aufgrund von der Teilnehmerzahl?
im Internet steht in etwa das hier: „also eine Private Veranstaltung mit 100 Personen mit denen man ein engeres Verhätnis hat wird schwer zu Argumentieren, aber ist aber nicht unmöglich“.
Ja, was denn? Natürlich kennt er die alle die da kommen. Also müsste das ja THEORETISCH als Private Veranstaltung laufen.